Verbandsgruppe21- Hamburg e. V

Landesverband des Deutschen Skatverbandes e. V.

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Disziplinarordnungs- und Kostenkatalog der VG 21

Ordnungsstrafen Spielbetrieb

Das Ordnungsgeld wird vom Staffelleiter / Ligaobmann festgesetzt und angefordert. Wird es nicht fristgerecht bezahlt, erfolgt eine Sperre für die betreffende Mannschaft.

Ohne Ordnungsgeld Vorauszahlung wird der Protest bzw. Widerspruch nicht bearbeitet. Bei später eintreffendem Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von 14 Tagen. Es gibt keine Fristverlängerung. Das Geld von Pos 1 bis 11 wird vom Schatzmeister für die VG 21 -Kasse vereinnahmt.

1. 50,00 € bei verspäteter Abmeldung einer Mannschaft nach dem 31.12.

2. 10,00 € bei verspäteter Abgabe vom Spielbericht ( Poststempel später als auf den Spieltag folgenden Montag).

3. 20,00 € bei verspäteter Abgabe vom Spielbericht trotz Nachfrist. ( Poststempel später als auf den Spieltag folgenden zweiten Montag ).

4. 50,00 € bei weiterer Nichtbeachtung. Bei weiterer Nichtbeachtung können Sanktionen gegen diese Mannschaft / Verein nach Ziffer 3 verhängt werden.

5. 25,00 € pro Serie, eine Mannschaft ist nicht angetreten.

6. 60,00 € ein Spieltag kommt durch Schuld des Gastgebers nicht zustande. (Zuzüglich Fahrtkosten 0,30 € pro Kilometer 1x pro Gastmannschaft für die Hin- und Rückfahrt.)

7. 5,00 € für die Nichtvorlage eines gültigen Spielerpasses am Spieltag. (Am Spieltag beim Veranstalter zu bezahlen, welcher den Betrag an die VG 21 weiterleitet. Punkteabzug für den betreffenden Spieler für die Nichtvorlage eines gültigen Spielerpasses innerhalb von sieben Tagen beim Staffelleiter, einschließlich eines ausreichend frankierten Freiumschlages).

8. 15,00 € Bearbeitungsgebühr bei Protesten und Beschwerden. Der Betrag wird erstattet und dem Antragsgegner auferlegt, wenn der Protestantragsteller erfolgreich Beschwerde geführt hat. (Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung, Beschwerde gegen eine Schiedsgerichtsentscheidung)

9. 50,00 € bei Widerspruch. Der Betrag wird erstattet und dem Antragsgegner auferlegt, wenn der Protestantragsteller erfolgreich Beschwerde geführt hat. (Widerspruch gegen die Entscheidung des Staffelleiters)

10. Bei Nichtantritt bei den Deutschen Einzelmeisterschaften sind von diesem Verein oder Vereinigung das Start-Geld an die VG 21 zurück zu zahlen, zuzüglich 50,00 €. Bereits gezahlte Spesen dann ebenfalls.

11. Bei Nichtantritt einer Mannschaft bei den Deutschen Meisterschaften muss der Club das Startgeld an die VG 21 zahlen zuzüglich 50,00 € pro Spieler. Bereits gezahlte Spesen sind zurück zu zahlen.

12. Ordnungsgelder sind fristgerecht (eine Woche nach Aufforderung) und in einer Summe auf das Konto der VG 21 zu überweisen. Maßgebend für den Zahltag ist das Buchungsdatum des bezogenen Geldinstituts. Für den Eingang vorgeschriebener Meldungen, das Datum des Poststempels.

13. Neben der Erhebung von Gebühren und Ordnungsgeldern können weitere Maßnahmen beschlossen werden, und zwar:

- Verwarnung
- schriftlicher Verweis
- Punkteabzug
- Sperre bei Skatsportveranstaltungen der VG 21
- Ordnungsstrafen bis 250 €
- Aberkennung eines Titels
- Aberkennung einer Auszeichnung

Treten Mannschaften der Oberliga mehr als einmal oder am letzten Spieltag nicht an, steigen sie in die zuständige Verbandsliga ab. Ein Aufstiegsrecht für das Folgejahr entfällt für den Verein.

Treten Mannschaften der Landesliga mehr als einmal oder am letzten Spieltag nicht an, steigen diese in die zuständigen Verbandsligen ab. Ein Aufstiegsrecht für das Folgejahr entfällt für den Verein.

14. Terminüberschreitung Stärkemeldung für Quotierung ( Termin 31.12. ) 100 € zu Lasten des betroffenen Vereins in der VG 21 

15. Termin zur Zahlung der Beiträge an den die VG 21 ( Termin 31.01. ) 100 € zu Lasten des betroffenen Vereins

16. Verspätete Startgeldzahlungen 1. BL, 2. BL, RL 50,00 € pro Mannschaft zu Lasten des betroffenen Vereins die VG 21

17. Fehlen bei der VG 21 – Meisterschaften:. 25 € pro Spieler

18. Bei Betrug oder Betrugsversuch Spielsperre für alle VG 21 - Veranstaltungen.

19. Nichtbeachtung von Spielsperren 100 € für den betroffenen Verein in der VG 21

20. Keine Spielberechtigung für die entsprechende Liga 25 € pro Spieler zu Lasten der Clubs.

Ausgaben:

1. Erstattungen durch den Skatverband Schleswig Holstein e.V.:

a) Deutsche Einzelmeisterschaften: Übernahme von Verpflegungskosten für 3 Essen, Fahrkosten für den günstigsten Tarif der Deutschen Bahn Gruppentarif

b) Mannschaftsmeisterschaften: Übernahme von Verpflegungskosten für ein Essen, Fahrgeld pro Mannschaft und Entfernungskilometer 0,35 €

c) Ligameisterschaften: 1. Bundesliga Herren 1.-4. Spieltag Fahrkosten wie Mannschaftsmeisterschaft.

d) Letzter Doppelspieltag der Herren und Bundesligaendrunde der Damen: Verpflegungs-kosten wie Einzelmeisterschaft, Fahrtkosten wie Mannschaftsmeisterschaft.

e) Bundesligavorrunden der Damen, 2. Bundesliga Herren und Regionalliga: Fahrtkosten wie Mannschaftsmeisterschaft, jedoch erst über 500 km.

f) Endrunde Deutscher Städtepokal: Verpflegungskosten für ein Essen, Fahrtkosten pro Fahrtkosten pro Mannschaft und Entfernungskilometer 1,00 €

2. Erstattungen durch den Skatverbands Schleswig Holstein/Hamburg e.V:

a) Deutsche Einzelmeisterschaften: 50,00 € inkl. Startgeld

b) Deutsche Mannschaftsmeisterschaften: 50,00 € pro Spieler, abzüglich Startgeld ohne Ersatzspieler.

3. Passgebühren (ab 01.06.2002 direkt an die Pass-Stelle zu entrichten)

a) Erstbestellung 3,00 €
b) Zweit- oder Mehrbestellung 5,00 €

a) Erstbestellung 3,00 €
b) Zweit- oder Mehrbestellung 5,00 €

Richtlinien für Start- und Nebengelder

Das Startgeld für Turniere der VG 21 beträgt für: H = Herren, D = Damen, S = Senioren, J = Junioren und M = Mannschaften folgende Beträge in Euro ( € ):

 1. Qualifikation zur VG 21 Einzelmeisterschaft: H = 10,- €, D = 10,- €, S = 10,- € und J = frei; plus Kartengeld.
 2. Qualifikation zur  VG 21 Mannschaftsmeisterschaft: H und D = 40,- € pro Mannschaft; plus Kartengeld.
 3. VG-Mannschaftsmeisterschaft: D = 40,- € pro Mannschaft plus Kartengeld.
 
4. VG 21 Ranglistenturnier: H = 10,- €, D = 10,- €, S = 10,- €, J = 10,- €, M = 20,- €, Mixed = 10,- €.
 
5. Winterpokal: = 40,- € pro Mannschaft.
 6. Oberliga Damen / Herren = 40,- € pro Mannschaft.
 7. Landesliga / Verbandsliga = 40,- € pro Mannschaft.
 8. Als Kartengeld dürfen höchstens 0,40 € pro Serie / Spieler genommen werden.
 9. Verlustgelder: D, H, und S = 1. bis 3. Spiel 0,50 € ab dem 4. Spiel 1,- €.
10. Verlustgelder: J = 1. bis 3. Spiel 0,30 €, ab 4. Spiel 0,60 €.

Kostenverzeichnis

Einnahmen
Ausgaben
Beschreibung Betrag
Einnahmen 1. Beitrag pro Jahr und Vereinsmitglied in der VG 21  
a) Erwachsene 15,00 €
b) Junioren, Jugendliche, Schüler 0,00 €
c) Meisternadel 5,00 €
2. Versicherungsbeitrag  
a) Haftpflicht pro Verein und Jahr 5,00 €
3. Startgeld für DSKV-Veranstaltungen  
a) je Teilnehmer im Einzelwettbewerb 10,00 €
Kartengeld pro Serie 0,30 €
b) je Mannschaft im Mannschaftswettbewerb 40,00 €
Kartengeld pro Serie 0,30 €
c) Schüler und Jugendliche 5,00 €
Kartengeld pro Serie 0,30 €
d) 1. Bundesliga 80,00 €
2. Bundesliga 60,00 €
Regionalliga 40,00 €
Oberliga 40,00 €
Landesliga 40,00 €
Verbandsliga 40,00 €
Bezirksliga 40,00 €
e) offene Veranstaltungen  
nur Einzel inkl. Kartengeld und Serienpreise 10,00 €
Mannschaftswertung 20,00 €
Mixed 10,00 €
Schüler und Jugendliche Startgeld 10,00 €
f) Kartengeld pro Serie 0,30 €
g) Verlustspielgelder  
Erwachsene 1. - 3. Spiel 0,50 €
Erwachsene ab 4. Spiel 1,00 €
Jugendliche 1. - 3. Spiel 0,30 €
Jugendliche ab 4. Spiel 0,60 €
h) Verfahrenskosten für die Schiedsstelle 00,00 €
i) Verfahrenskosten für das LV-Verbandsgericht 150,00 €
Ausgaben      
  Skatjournal 3,00 €
Zahlungen an den LV 02 Schleswig Holstein/Hamburg e. V.  
a) Beitrag für Erwachsene pro Jahr 10,00 €
b) Beitrag Junioren, Jugendliche, Schüler 1,00 €
c) Meisternadel 5,00 €
d) Mitgliederzeitschrift 3,60 €
e) Haftpflicht pro Verein 5,00 €

Hamburg, den 5.03.2006

 

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