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Disziplinarordnungs- und Kostenkatalog der VG 21
Ordnungsstrafen Spielbetrieb
Das Ordnungsgeld wird vom Staffelleiter / Ligaobmann
festgesetzt und angefordert. Wird es nicht fristgerecht
bezahlt, erfolgt eine Sperre für die betreffende
Mannschaft.
Ohne Ordnungsgeld Vorauszahlung wird der Protest bzw.
Widerspruch nicht bearbeitet. Bei später eintreffendem
Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von 14 Tagen. Es
gibt keine Fristverlängerung. Das Geld von Pos 1 bis 11
wird vom Schatzmeister für die VG 21 -Kasse vereinnahmt.
1. 50,00 € bei verspäteter Abmeldung einer Mannschaft
nach dem 31.12.
2. 10,00 € bei verspäteter Abgabe vom Spielbericht (
Poststempel später als auf den Spieltag folgenden
Montag).
3. 20,00 € bei verspäteter Abgabe vom Spielbericht trotz
Nachfrist. ( Poststempel später als auf den Spieltag
folgenden zweiten Montag ).
4. 50,00 € bei weiterer Nichtbeachtung. Bei weiterer
Nichtbeachtung können Sanktionen gegen diese Mannschaft
/ Verein nach Ziffer 3 verhängt werden.
5. 25,00 € pro Serie, eine Mannschaft ist nicht
angetreten.
6. 60,00 € ein Spieltag kommt durch Schuld des
Gastgebers nicht zustande. (Zuzüglich Fahrtkosten 0,30 €
pro Kilometer 1x pro Gastmannschaft für die Hin- und
Rückfahrt.)
7. 5,00 € für die Nichtvorlage eines gültigen
Spielerpasses am Spieltag. (Am Spieltag beim
Veranstalter zu bezahlen, welcher den Betrag an die VG
21 weiterleitet. Punkteabzug für den betreffenden
Spieler für die Nichtvorlage eines gültigen
Spielerpasses innerhalb von sieben Tagen beim
Staffelleiter, einschließlich eines ausreichend
frankierten Freiumschlages).
8. 15,00 € Bearbeitungsgebühr bei Protesten und
Beschwerden. Der Betrag wird erstattet und dem
Antragsgegner auferlegt, wenn der Protestantragsteller
erfolgreich Beschwerde geführt hat. (Protest gegen eine
Schiedsrichterentscheidung, Beschwerde gegen eine
Schiedsgerichtsentscheidung)
9. 50,00 € bei Widerspruch. Der Betrag wird erstattet
und dem Antragsgegner auferlegt, wenn der
Protestantragsteller erfolgreich Beschwerde geführt hat.
(Widerspruch gegen die Entscheidung des Staffelleiters)
10. Bei Nichtantritt bei den Deutschen
Einzelmeisterschaften sind von diesem Verein oder
Vereinigung das Start-Geld an die VG 21 zurück zu
zahlen, zuzüglich 50,00 €. Bereits gezahlte Spesen dann
ebenfalls.
11. Bei Nichtantritt einer Mannschaft bei den Deutschen
Meisterschaften muss der Club das Startgeld an die VG 21
zahlen zuzüglich 50,00 € pro Spieler. Bereits
gezahlte Spesen sind zurück zu zahlen.
12. Ordnungsgelder sind fristgerecht (eine Woche nach
Aufforderung) und in einer Summe auf das Konto der VG 21
zu überweisen. Maßgebend für den Zahltag ist das
Buchungsdatum des bezogenen Geldinstituts. Für den
Eingang vorgeschriebener Meldungen, das Datum des
Poststempels.
13. Neben der Erhebung von Gebühren und Ordnungsgeldern
können weitere Maßnahmen beschlossen werden, und zwar:
- Verwarnung
- schriftlicher Verweis
- Punkteabzug
- Sperre bei Skatsportveranstaltungen der VG 21
- Ordnungsstrafen bis 250 €
- Aberkennung eines Titels
- Aberkennung einer Auszeichnung
Treten Mannschaften der Oberliga mehr als einmal oder am
letzten Spieltag nicht an, steigen sie in die zuständige
Verbandsliga ab. Ein Aufstiegsrecht für das Folgejahr
entfällt für den Verein.
Treten Mannschaften der Landesliga mehr als einmal oder
am letzten Spieltag nicht an, steigen diese in die
zuständigen Verbandsligen ab. Ein Aufstiegsrecht für das
Folgejahr entfällt für den Verein.
14. Terminüberschreitung Stärkemeldung für Quotierung (
Termin 31.12. ) 100 € zu Lasten des betroffenen Vereins
in der VG 21
15. Termin zur Zahlung der Beiträge an den die VG 21 (
Termin 31.01. ) 100 € zu Lasten des betroffenen Vereins
16. Verspätete Startgeldzahlungen 1. BL, 2. BL, RL 50,00
€ pro Mannschaft zu Lasten des betroffenen Vereins die
VG 21
17. Fehlen bei der VG 21 – Meisterschaften:. 25 € pro
Spieler
18. Bei Betrug oder Betrugsversuch Spielsperre für alle
VG 21 - Veranstaltungen.
19. Nichtbeachtung von Spielsperren 100 € für den
betroffenen Verein in der
VG 21
20. Keine Spielberechtigung für die entsprechende Liga
25 € pro Spieler zu Lasten der Clubs.
Ausgaben:
1. Erstattungen durch den Skatverband Schleswig Holstein
e.V.:
a) Deutsche Einzelmeisterschaften: Übernahme von
Verpflegungskosten für 3 Essen, Fahrkosten für den
günstigsten Tarif der Deutschen Bahn Gruppentarif
b) Mannschaftsmeisterschaften: Übernahme von
Verpflegungskosten für ein Essen, Fahrgeld pro
Mannschaft und Entfernungskilometer 0,35 €
c) Ligameisterschaften: 1. Bundesliga Herren 1.-4.
Spieltag Fahrkosten wie Mannschaftsmeisterschaft.
d) Letzter Doppelspieltag der Herren und
Bundesligaendrunde der Damen: Verpflegungs-kosten wie
Einzelmeisterschaft, Fahrtkosten wie
Mannschaftsmeisterschaft.
e) Bundesligavorrunden der Damen, 2. Bundesliga Herren
und Regionalliga: Fahrtkosten wie
Mannschaftsmeisterschaft, jedoch erst über 500 km.
f) Endrunde Deutscher Städtepokal: Verpflegungskosten
für ein Essen, Fahrtkosten pro Fahrtkosten pro
Mannschaft und Entfernungskilometer 1,00 €
2. Erstattungen durch den Skatverbands Schleswig
Holstein/Hamburg e.V:
a) Deutsche Einzelmeisterschaften: 50,00 € inkl.
Startgeld
b) Deutsche Mannschaftsmeisterschaften: 50,00 € pro
Spieler, abzüglich Startgeld ohne Ersatzspieler.
3. Passgebühren (ab 01.06.2002 direkt an die Pass-Stelle
zu entrichten)
a) Erstbestellung 3,00 €
b) Zweit- oder Mehrbestellung 5,00 €
a)
Erstbestellung 3,00 €
b) Zweit- oder Mehrbestellung 5,00 €
Richtlinien für Start- und Nebengelder
Das Startgeld für Turniere der VG 21 beträgt für: H =
Herren, D = Damen, S = Senioren, J = Junioren und M =
Mannschaften folgende Beträge in Euro ( € ):
1. Qualifikation zur VG 21 Einzelmeisterschaft: H =
10,- €, D = 10,- €, S = 10,- € und J = frei; plus
Kartengeld.
2. Qualifikation zur VG 21 Mannschaftsmeisterschaft: H
und D = 40,- € pro Mannschaft; plus Kartengeld.
3. VG-Mannschaftsmeisterschaft: D = 40,- € pro
Mannschaft plus Kartengeld.
4.
VG 21 Ranglistenturnier: H = 10,- €, D = 10,- €, S =
10,- €, J = 10,- €, M = 20,- €, Mixed = 10,- €.
5. Winterpokal: = 40,- €
pro Mannschaft.
6. Oberliga Damen / Herren = 40,- € pro Mannschaft.
7. Landesliga / Verbandsliga = 40,- € pro Mannschaft.
8. Als Kartengeld dürfen höchstens 0,40 € pro Serie /
Spieler genommen werden.
9. Verlustgelder: D, H, und S = 1. bis 3. Spiel 0,50 €
ab dem 4. Spiel 1,- €.
10. Verlustgelder: J = 1. bis 3. Spiel 0,30 €, ab 4.
Spiel 0,60 €.
Kostenverzeichnis
Einnahmen
Ausgaben |
Beschreibung |
Betrag |
|
Einnahmen |
1. |
Beitrag pro Jahr und
Vereinsmitglied in der VG 21 |
|
|
a) |
Erwachsene |
15,00 € |
|
b) |
Junioren, Jugendliche, Schüler |
0,00 € |
|
c) |
Meisternadel |
5,00 € |
|
2. |
Versicherungsbeitrag |
|
|
a) |
Haftpflicht pro Verein und Jahr |
5,00 € |
|
3. |
Startgeld für
DSKV-Veranstaltungen |
|
|
a) |
je Teilnehmer im Einzelwettbewerb |
10,00 € |
|
Kartengeld pro Serie |
0,30 € |
|
b) |
je Mannschaft im Mannschaftswettbewerb |
40,00 € |
|
Kartengeld pro Serie |
0,30 € |
|
c) |
Schüler und Jugendliche |
5,00 € |
|
Kartengeld pro Serie |
0,30 € |
|
d) |
1. Bundesliga |
80,00 € |
|
2. Bundesliga |
60,00 € |
|
Regionalliga |
40,00 € |
|
Oberliga |
40,00 € |
|
Landesliga |
40,00 € |
|
Verbandsliga |
40,00 € |
|
Bezirksliga |
40,00 € |
|
e) |
offene Veranstaltungen |
|
|
nur Einzel inkl. Kartengeld und Serienpreise |
10,00 € |
|
Mannschaftswertung |
20,00 € |
|
Mixed |
10,00 € |
|
Schüler und Jugendliche Startgeld |
10,00 € |
|
f) |
Kartengeld pro Serie |
0,30 € |
|
g) |
Verlustspielgelder |
|
|
Erwachsene 1. - 3. Spiel |
0,50 € |
|
Erwachsene ab 4. Spiel |
1,00 € |
|
Jugendliche 1. - 3. Spiel |
0,30 € |
|
Jugendliche ab 4. Spiel |
0,60 € |
|
h) |
Verfahrenskosten für die Schiedsstelle |
00,00 € |
|
i) |
Verfahrenskosten für das LV-Verbandsgericht |
150,00 € |
|
Ausgaben |
|
|
|
|
|
Skatjournal |
3,00 € |
|
Zahlungen an den LV 02
Schleswig Holstein/Hamburg e. V. |
|
|
a) |
Beitrag für Erwachsene pro Jahr |
10,00 € |
|
b) |
Beitrag Junioren, Jugendliche, Schüler |
1,00 € |
|
c) |
Meisternadel |
5,00 € |
|
d) |
Mitgliederzeitschrift |
3,60 € |
|
e) |
Haftpflicht pro Verein |
5,00 € |
Hamburg, den 5.03.2006
[nach
oben]
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