Sportordnung der VG 21
Sie regelt die
skatsportlichen Belange für Einzel- und
Mannschaftsmeisterschaften, den Ligaspielbetrieb und
freie Turniere auf der Ebene der VG 21. Wenn diese
Sportordnung keine Regelung vorschreibt, gilt die
Sportordnung des Skatverbandes Schleswig
Holstein/Hamburg e.V. Skatspieler und Skatspielerinnen
werden im folgenden Text vereinfachend als Spieler
bezeichnet.
Das Präsidium der VG 21
ist berechtigt, Änderungen welche vom Skatverband
Schleswig Holstein/Hamburg e. V. zwingend notwendig
sind, auszuführen. Die Mitglieder der VG 21 werden
hiervon schnellstens unterrichtet.
Die geänderte
Sportordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Sportordnung als
Word Datei
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines
II. Turnierordnung für Meisterschaften
III. VG-Einzelmeisterschaften
IV. VG-Mannschaftsmeisterschaften
V. Winterpokalregelung ist vorerst
zurückgestellt
VI. Ranglistenturniere der VG 21
VII. Ligameisterschaften
VIII. Juniorenmeisterschaften
IX. Rangliste
X. Verbindliche Hinweise und Richtlinien
für den Ligaspielbetrieb
I. Allgemeines
1.
Diese
Sportordnung
regelt den
Meisterschaftsbetrieb
sowie Veranstaltungen der VG 21 – Hamburg e. V.
2.
Der VG 21 ist der Veranstalter folgender
Turniere:
·
VG - Einzelmeisterschaften für Damen, Herren, Senioren
und Junioren.
·
VG - Mannschaftsmeisterschaften für Damen und Herren
·
den Winterpokal für Mannschaften
·
Ranglistenturniere
·
Ligaspielbetrieb für Damen und Herren ab der Landesliga
über die Verbandsliga bis hin zur Bezirksliga
3.
Die Mitglieder gelten als Junioren, wenn sie das
21. Lebensjahr noch nicht, und als Senioren, wenn sie
das 60. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres
vollendet haben. Sie gelten als Schüler, wenn sie das
15. Lebensjahr, und als Jugendliche, wenn sie das 18.
Lebensjahr bei Beginn der Meisterschaft ( z. Zt.
Stichtag Pfingstsamstag ) noch nicht vollendet haben.
4.
Die Teilnehmer eines jeden Wettbewerbs sollen
nach Möglichkeit unter sich spielen. Herren dürfen
innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein
starten. Männliche Mitglieder besitzen kein Startrecht
in Damenwettbewerben, weibliche Mitglieder nicht im
Einzelwettbewerb der Herren. Damen und Junioren dürfen
für einen Verein in der Einzelmeisterschaft und in der
Mannschaftsmeisterschaft sowie für eine
Spielgemeinschaft nur innerhalb der VG in der
Mannschaftsmeisterschaft und im Ligaspielbetrieb
starten. Wenn Damen oder Junioren in Herrenwettbewerben
starten, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für
Herren.
5.
Alle
Veranstaltungen müssen voneinander und von anderen
Veranstaltungen unabhängig durchgeführt werden. Die
Termine müssen, außer beim Ligaspielbetrieb, so
festgelegt werden, dass die von den Vereinen gemeldeten
Spieler die Deutschen Meisterschaften desselben Jahres
erreichen können.
6.
Für die Durchführung der Turniere mit Ausnahme des
Ligaspielbetriebes ist der Spielleiter der VG zuständig.
Er bestellt die notwendige Anzahl von Helfern, um einen
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Er benennt die
Schiedsrichter und das Schiedsgericht.
7.
Zum Nachweis der Spielberechtigung muss der
Spielerpass vorgelegt werden. Die Serienlänge beträgt
für Damen, Herren, Senioren und Junioren 12 Runden. Das
Zeitlimit für eine Serie beträgt zwei Stunden. Die
doppelte Listenführung ist Pflicht.
8.
entfällt.
9.
Vorgesehene Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn alle
Bestimmungen und Termine eingehalten werden. Bereits in
Anspruch genommene Leistungen werden andernfalls
zurückgefordert.
10. Die
Vereine oder die Verbandsgruppe zahlen für ihre
Teilnehmer Start- und Kartengeld bis 14 Tage vor Beginn
an den LV. Am Spieltag wird ein Betrag für verlorene
Spiele erhoben. Fahrkosten und sonstige Zuschüsse für
weiterkommende Spieler richten sich nach der
Spesenordnung des LV.
11. Die
unter Reklamation genannten Punkte beziehen sich auf
Vorgänge bei der jeweiligen Veranstaltung. Reklamationen
zum Spielablauf und zur Punkteermittlung werden vor der
Siegerehrung behandelt. Ergebniskorrekturen haben nach
der Siegerehrung nur Einfluss auf die Qualifikation für
nachfolgende Wettbewerbe.
12. Bei
Mannschaftsmeisterschaften, im Pokalwettbewerb und beim
Ligaspielbetrieb wird aus jeder Mannschaft ein
Mannschaftsführer benannt. Dieser darf nicht
Ersatzspieler sein. Der Mannschaftsführer darf pro Serie
einmal an die anderen Tische gehen, um sich und seine
Mitspieler zu informieren.
[nach
oben]
II. Turnierordnung für
Meisterschaften
1.
Gespielt wird nach der internationalen Skatordnung sowie
der Skatwettspielordnung.
2. Der
Veranstalter hat während des Turniers die internationale
Skatordnung und die Skatwettspielordnung zur
Einsichtnahme bereitzuhalten.
3.
Jedem Teilnehmer muss vor Beginn des Turniers eine
Startkarte ausgehändigt werden. Die 1. Serie wird vom
Spielleiter eingeteilt, ab der 2. Serie wird nach den
bis dahin erspielten Punkten vom 1. bis zum letzen Tisch
gesetzt. Dieses gilt nicht, wenn mehrere Spieler eines
Vereins an einem Tisch sitzen, mit Ausnahme von Tisch 1.
4. Zum
Spiel muss die an den Tisch gegebene neue Spielkarte
Verwendung finden. Bei Erhebung von Kartengeld verbleibt
sie danach bei einem Spieler am Tisch. Die Serienlänge
beträgt 12 Runden.
5. Zum
Anschreiben der Spielergebnisse ist doppelte
Listenführung Pflicht. Die Spiellisten sind vom
Veranstalter mit Serien- und Tischnummer zu versehen.
Die gleichrangigen Spiellisten werden von den Spielern
auf Platz 1 und Platz 3 (auch an Dreiertischen) geführt.
Die Spiellisten sind laufend von allen Mitspielern auf
richtige Eintragungen hin zu überprüfen und von den
Listenführern zu vergleichen.
6. Die
Spiellisten mit den Ergebnissen sind vom Veranstalter
sechs Monate aufzubewahren.
7. Als
Schiedsrichter sollten nur Mitglieder mit gültigem
Schiedsrichterausweis eingesetzt werden.
8. Das
Schiedsgericht, das aus drei Mitgliedern besteht, ist
vor Beginn des Turniers bekannt zu geben.
9.
Gespielt wird an Vierertischen. Wenn der Turnierablauf
nicht Dreiertische erzwingt, dürfen höchstens drei
Resttische mit drei Spielern besetzt sein (z. B.
Einzelmeisterschaften).
10. Die
Anfangszeiten der einzelnen Serien sind den Teilnehmern
vor Beginn des Turniers bekannt zu geben.
11.
Verspätung zur ersten Serie von mehr als 15 Minuten
schließt bei Meisterschaften von der Teilnahme aus. In
begründeten Ausnahmefällen kann die Spielleitung über
die Teilnahme entscheiden.
12. Bei
Begrenzung der Spieldauer der Serien (Zeitlimit) in der
Ausschreibung sind Beginn und Ende vor Beginn der Serie
bekannt zu geben. Die Spielleitung hat dann nach einer
Vorwarnung das Recht, die Spiellisten nach Erreichen der
vorgegebenen Zeit einzuziehen. Das in Gang befindliche
Spiel ist zu Ende zu führen. Die Liste ist zu
kennzeichnen.
13. Bei
offensichtlichem Abreizen muss ein Schiedsrichter an den
Tisch gerufen werden. Bei festgestelltem Abreizen ist
der Spieler zu verwarnen und der Spielleitung Kenntnis
zu geben.
14. Die
Spielleitung hat das Recht, bei willkürlichen Verstößen,
Teilnehmer ohne weiteres vom Spielbetrieb
auszuschließen. Als Verstöße gelten:
•
Verletzung der Grundregeln
• Abreizen nach Verwarnung
• Alkoholmissbrauch u. ä.
15. Die
Spielleitung ist berechtigt, die Spiellisten zu
kontrollieren. Fehlerhafte Spiellisten können mit der
Maßgabe berichtigt werden, dass stets die niedrigste
Punktzahl zu Grunde zu legen ist. Kann der Alleinspieler
nicht ermittelt werden, gilt das Spiel als eingepasst.
Wenn die Überprüfung erst nach dem Turnier erfolgt, hat
eine Berichtigung keinen Einfluss auf verliehene Preise.
Für eine weitere Qualifikation ist die berichtigte
Punktzahl maßgebend.
16. Bei
Fälschung der Spielergebnisse erlischt der Anspruch auf
Qualifikation und Preis. Bereits erhaltene Preise sind
zurückzugeben. Weitere Maßnahmen behält sich der
VG 21 vor.
[nach
oben]
III. VG-Einzelmeisterschaften
1.
Diese Meisterschaften werden auf VG - Ebene
durchgeführt. Alle erreichten Ergebnisse sind auf
Personen bezogen. Auf die Qualifikation kann nicht zu
Gunsten anderer Personen verzichtet werden.
2. Die
Meisterschaft findet spätestens vier Wochen vor der LV-
EM
statt. Den genauen Termin legt das VG- Präsidium fest.
3. Alle
Serien sind durchzuspielen.
4.
Die Vereine oder Vereinigungen zahlen Start- und
Kartengeld für ihre Teilnehmer bis 14 Tage vor dem
Turnier an die VG. Am Spieltag wird ein Betrag für
verlorene Spiele erhoben. Zuschüsse für weiterkommende
Spieler richten sich nach der Spesenordnung der VG.
5. Die
Spielleitung hat das VG- Präsidium. Als Schiedsrichter
werden vier Schiedsrichter mit gültigem
Schiedsrichterausweis eingesetzt. Der Spielleiter
bestimmt drei weitere als Schiedsgericht.
6.
Gespielt
werden acht Serien á 12 Runden. Junioren und Senioren
vier Serien. Nach der ersten Serie wird nach den bis
dahin erzielten Punkten gesetzt.
7.
Die Punktbesten erhalten den Titel VG-Meister/in,
VG-Seniorenmeister oder VG-Juniorenmeister.
8.
Reklamationen zum Spielverlauf und zur
Punkteermittlung werden vor der Siegerehrung behandelt.
Ergebniskorrekturen haben nach der Siegerehrung nur
Einfluss auf die Qualifikation für nachfolgende
Wettbewerbe.
[nach
oben]
IV. VG-Mannschaftsmeisterschaften
1.
Diese
Meisterschaften werden auf VG - Ebene durchgeführt.
Alle erreichten Ergebnisse sind auf die Mannschaft
bezogen. Auf die Qualifikation kann nicht zu Gunsten
anderer Mannschaften verzichtet werden. Die Mannschaften
bestehen aus vier Personen, die bei den Herren dem
gleichen Verein, und bei den Damen sowie Junioren
mindestens der gleichen Verbandsgruppe angehören
müssen. In der Mannschaftsmeisterschaft muss ein
Ersatzspieler vor Beginn der 1. Serie benannt werden.
Der Ersatzspieler kann zu jeder zeit einer
Serie eingewechselt werden.
2.
Die Meisterschaften finden spätestens 4 Wochen
vor den LV-MM eines jeden Jahres statt. Den genauen
Termin legt das Präsidium der VG 21 fest. Die
Ausschreibung erfolgt zeitgerecht.
3.
Für die Veranstaltung ist der Spielleiter des VG
21 zuständig. Er ordert die notwendige Anzahl von
Helfern, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4.
Die Spielleitung hat das VG-Präsidium. Zuständig
ist der VG - Spielleiter. Als Schiedsrichter werden vier
Schiedsrichter mit gültigen Schiedsrichterausweis
eingesetzt. Der Spielleiter bestimmt drei weitere
Schiedsrichter als Schiedsgericht.
5.
Die Vereine oder Vereinigungen müssen spätestens
vier Wochen vor der Meisterschaft ihre teilnehmenden
Mannschaften mit Namen, Vornamen, EDV-Nr. und Verein an
den VG - Spielleiter melden und das Startgeld auf das
Konto der VG überweisen.
6.
Gespielt werden vier Serien á 12 Runden. Nach der
ersten Serie wird nach den bis dahin erzielten Punkten
der Mannschaft gesetzt. Von Beginn der Setzserien werden
die Spieler nach ihren bisher erspielten Punkten an den
vier Tischen gesetzt. Die Spieler jeder punktbesten
Mannschaft sitzen beim Setzen immer an Platz 1 am
jeweiligen Tisch u.s.w.
7.
Die punktbesten Mannschaften erhalten den Titel
VG-Mannschaftsmeister
8.
Zum Nachweis der Spielberechtigung muss der
Spielerpass mit den nötigen Eintragungen vorgelegt
werden. Das Zeitlimit für eine Serie beträgt zwei
Stunden. Die doppelte Listenführung ist Pflicht.
9.Spieler
bereits qualifizierter Mannschaften können für Ihren
Verein in keiner anderen Mannschaft an einer weiteren
Qualifikation teilnehmen.
[nach
oben]
V. Winterpokalregelung (ist vorerst zurückgestellt)
1.Der Winterpokal wird auf VG - Ebene durchgeführt. Alle
Spieltage gehen über zwei Serien an einem gemeinsamen
Ort. Alle erreichten Ergebnisse sind auf Mannschaften
bezogen. Die Mannshaften bestehen aus 4 Personen eines
Vereins. Die Mannschaften dürfen an einem Spieltag mit
einem Ersatzspieler antreten. Der Ersatzspiele darf
jederzeit, innerhalb einer Serie, eingewechselt werden.
2.Im weiteren Verlauf des Wettbewerbs darf pro
Mannschaft/Spieltag maximal ein Spieler eingesetzt
werden, der vorher in einer ausgeschiedenen Mannschaft
gespielt hat. Scheidet dieser Spieler in einer weiteren
Runde aus, so darf er nicht mehr eingesetzt werden.
3.Der Pokal wird in den Monaten Oktober bis Februar des
folgenden Jahres ausgespielt. Die genauen Termine legt
das Präsidium der VG 21 fest. Die Ausschreibung erfolgt
zeitgerecht.
4.
Meldeschluss für die Veranstaltung ist immer 3 Wochen
vor dem 1. Spieltag.
5.
Die Spielleitung hat das VG - Präsidium
6.
Es können beliebig viel Mannschaften teilnehmen. Alle
Mannschaften spielen nach dem Losverfahren
gegeneinander. So weit möglich spielen Mannschaften
eines Vereins bis zum Finale nicht gegen einander. Es
scheiden immer so viele Mannschaften aus das die nächste
Runde durch 4 teilbar bleibt.
7.
Das Startgeld beträgt 40,-- € pro Mannschaft und ist mit
der Anmeldung an die VG zu zahlen
1.
Pro Spieltag bis zum
Halbfinale gewinnt jeder Gruppensieger 50,-- €. Die
letzten vier Mannschaften spielen den Winterpokalsieger
aus. Die Preisverteilung ist dann wie folgt vorzunehmen:
40
%, 30 %, 20 % und 10 % vom Restgeld welches sich
zusammen setzt aus Startgeld, Verlustgeld abzüglich
Kosten für die VG (Spielleitung, Spielkarten,
Spiellisten, Startkarten) Gruppensiegerpreisgelder.
2.
Der Winterpokalsieger
qualifiziert sich für die Champions League des laufenden
Jahres. Das Startgeld sowie die Spesen übernimmt die VG.
[nach
oben]
VI. Ranglistenturniere des VG 21
1. Die
Ranglistenturniere der VG 21 sind Einzel- und
Mannschaftswettbewerbe. In diesen Turnieren wird auch im
Mixed Wettbewerb gespielt. Jeder Verein kann beliebig
viele Spieler und Mannschaften stellen. In den
Mannschaftswettbewerben sind Spielgemeinschaften
erlaubt.
2.
Diese Turniere finden jedes Jahr statt. Termine legt das
VG- Präsidium fest. Die Ausschreibungen erfolgen
zeitgerecht.
3. Für
die Veranstaltungen ist der Spielleiter der VG
zuständig. Er ordert die notwendige Anzahl von Helfern,
um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4. Für
verlorene Spiele ist ein Verlustgeld zu entrichten.
5. Die
Spielleitung hat das VG- Präsidium. Zuständig ist der
Spielleiter. Als Schiedsrichter werden drei
Schiedsrichter der VG eingesetzt. Das Schiedsgericht
wird aus drei weiteren Schiedsrichtern benannt.
6. Die
Anmeldung für Einzelspieler, Jackpot, Mixed und
Mannschaften erfolgt am Spieltag.
7.
Gespielt werden drei Serien á 12 Runden. Kommen zwei
Spieler einer Mannschaft oder die Spieler im Mixed an
einen Tisch, müssen sie umgesetzt werden.
8. Die
Vergabe von Pokalen und Geldpreisen richtet sich nach
der Teilnehmerzahl. Außerdem gibt es drei Preise für die
serienbesten Einzelspieler.
9.
Reklamationen zum Spielablauf und zur Punkteermittlung
müssen vor Beginn der nächsten Serie bzw. vor der
Siegerehrung behandelt werden.
[nach
oben]
VII. Ligameisterschaften
1.
Dieser Wettbewerb wird in Ligaform ausgetragen. Die
Mannschaften bestehen aus vier Personen und einem
Ersatzspieler, die bei den Herren dem gleichen Verein
und bei den Damen mindestens der gleichen Verbandsgruppe
angehören müssen. Die erreichten Ergebnisse sind auf die
Vereine oder Vereinigungen bezogen, für die gestartet
wird. Im Ligaspielbetrieb darf der Ersatzspieler zu
jeder Zeit innerhalb einer Serie eingewechselt werden.
Der Modus liegt im Ermessen der Mannschaftsführer. Alle
Spieler dürfen je Spieltag nur einmal eingesetzt werden.
Dabei ist die Nummer des Spieltages und nicht das Datum
maßgebend.
2. In
der VG 21 gibt es folgende Ligen: 2 Landesligen, 3
Verbandsligen und bei Bedarf noch Bezirksligen.
3. Die
Spieltage liegen wie die der Bundesliga in den Monaten
März, April, Mai, Juni und September. Die Spielpläne
werden vom Ligaobmann erstellt.
4.
Veranstalter ist die VG 21. Zuständig
für die Staffeln sind die Staffelleiter, die vom
VG- Ligaobmann unterstützt werden. Ausrichter sind
jeweils die Gastgeber.
5. Die
Spielberichte sind von den Mannschaftsführern zu
unterschreiben und vom Gastgeber umgehend an den
Staffelleiter zu senden. Der Staffelleiter überprüft die
Spielberichte, macht ggf. Korrekturen, erstellt die
Tabellen und sorgt für ihre Veröffentlichung. Eine
Vorabmeldung der Ergebnisse ist telefonisch erwünscht.
6. Die
Vereine zahlen je Mannschaft und Jahr ein Startgeld an
die VG. Für verlorene Spiele muss ein Verlustgeld bezahlt
werden, welches beim Gastgeber, der das Spielmaterial
stellt, verbleibt. Am letzten Spieltag, der vom
Staffelleiter ausgerichtet wird, wird ein zusätzliches
Kartengeld erhoben.
7. Der
Gastgeber benennt die Spielleitung, die vor Spielbeginn
einen Schiedsrichter zu bestimmen hat. Aus jeder der
drei anderen Mannschaften ist ein Mitglied für das
Schiedsgericht zu benennen. Die Entscheidung des
Schiedsrichters verpflichtet zum Weiterspielen. Proteste
gegen die Entscheidung des Schiedsrichters müssen durch
das Schiedsgericht unmittelbar nach Ende der Serie
behandelt werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des
Schiedsgerichtes sind auf dem Spielbericht ( Rückseite)
festzuhalten und dem Staffelleiter zur Kenntnis zu
bringen. Der Staffelleiter sendet alle Einsprüche, die
sich auf die Skatordnung und ihre Auslegung beziehen,
dem VG-Ligaausschuss (VG-Spielleiter,
Schiedsrichterobmann und Ligaobmann) zur endgültigen
Entscheidung zu. Über alle anderen Streitfälle
entscheidet der Staffelleiter, der bis zum nächsten
Spieltag für Klärung zu sorgen hat. Einsprüche gegen
Entscheidungen des Staffelleiters sind an den
VG- Ligaausschuss zu senden.
8. Die
Landesliga der Herren besteht aus jeweils 16 Mannschaften:
Verbliebene, Aufsteiger aus den Verbandsligen und Absteiger
aus der Oberliga. Die Anzahl der Absteiger
richtet sich nach der Anzahl der Absteiger aus der
Oberliga. Ist ein Freiplatz, steigt einer aus den
Verbandsligen mehr auf. Für die Landesliga gibt es
mindestens fünf Aufstiegsplätze.
9.
Mannschaften, welche am Ende einer Saison einen
Aufstiegsplatz belegen und nicht aufsteigen können
(Überbelegung in der höheren Staffel), oder nicht
aufsteigen wollen, werden auf Platz 5 der Tabelle gesetzt. Mannschaft 2
erhält danach Platz 1, Mannschaft 3 Platz 2 u.s.w.
Erhaltene Preise bleiben bei den Mannschaften.
10. Es
gibt bis zum Erreichen der Staffelstärke von 16
Mannschaften keine Absteiger. Mannschaften, die sich vom
Spielbetrieb zurückziehen, haben dieses spätestens zum
30.11. des Vorjahres schrieftlich an den Ligaobmann zu
melden.
11. Die
Mannschaften werden jedes Jahr vom Ligaobmann in ihren
Staffeln neu eingeteilt. Es wird zwei Serien pro
Spieltag gespielt. An den Spieltagen 1 bis 4 ist immer
eine Mannschaft Gastgeber für drei andere Mannschaften.
Der 5. und zentrale Spieltag wird immer vom
Staffelleiter ausgerichtet. Der Staffelleiter erhält
dafür das Karten- und Verlustgeld und stellt das
Spielmaterial zur Verfügung. In jeder Staffel dürfen bis
zu 2 Mannschaften eines Vereins spielen. Steigt eine
Mannschaft aus einer höheren Staffel ab und es sind
schon 2 Mannschaften je Staffel dieses Vereines, erfolgt
ein Zwangsabstieg der punktschlechtesten Mannschaft
(Jetziger Besitzstand wird davon nicht berührt).
Kann eine Mannschaft nicht aufsteigen, da schon 2
Mannschaften je Staffel spielen, bekommt diese
Mannschaft einen Freiplatz bei der VG- Mannschaftsmeisterschaften. Mannschaften aus einem
Verein (2 + 2) spielen am 1. Spieltag gegeneinander. Die
Punkteverteilung erfolgt 3:0, 2:1, 1:2 und 0:3.
Treten
Mannschaften nicht an, erhalten sie keine Punkte. Treten
Mannschaften innerhalb eines Spieljahres zweimal nicht
an, oder fehlen am letzten Spieltag sind sie
Zwangsabsteiger. Zu einer spielberechtigten Mannschaft
gehören mindestens drei Spieler.
12.
Mannschaften, die sich nach dem 31.12. vom Spielbetrieb
zurückziehen, werden mit einem Ordnungsgeld von 50,- €
belegt. Es liegt im Ermessen der VG, ob mit weniger
Mannschaften in der jeweiligen Staffel gespielt wird.
[nach
oben]
VIII. Juniorenmeisterschaften
1.
Diese Meisterschaften werden als Einzelwettbewerb auf
VG- Ebene ausgetragen.
2.
DSkV- Meisterschaft ist gleichzeitig auch Altersgrenze.
3. Die
Vereine oder Vereinigungen melden ihre Teilnehmer mit Namen,
Vornamen, Geburtsdatum, EDV-Nr. Und Verein.
[nach
oben]
IX. Rangliste
1.
Der VG führt Ranglisten
für Damen, Herren, Senioren und Junioren getrennt. Ein
Doppeltstart ist nicht möglich. Als Senioren gelten alle
Mitglieder, die zu Beginn eines Wertungsjahres das 60.
Lebensjahr vollendet haben und unter dem Begriff
„Senior“ bei den Turnieren oder Meisterschaften starten.
Damen und Herren werden gemeinsam gewertet. Als Junioren
gelten alle Mitglieder, die zu Beginn eines
Wertungsjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und unter dem Begriff „Junior“ bei Turnieren oder
Meisterschaften starten. Damen und Herren werden
gemeinsam gewertet. Es zählt für das ganze Wertungsjahr
immer der Start bei der Einzelmeisterschaft in der VG .
2.
Für die Erstellung der
Rangliste zeichnet der Beauftragte der VG
verantwortlich.
3.
Das Wertungsjahr beginnt
mit den VG-Einzelmeisterschaften, und endet mit dem
letzten Ranglistenturnier vor der Siegerehrung.
4.
In die Wertung kommen:
VG - und LV- Einzelmeisterschaften; die Deutsche
Einzelmeisterschaften; Deutscher Damenpokal und VG –
Ranglistenturniere.
5.
Wertungen Herren: VG-
Einzelmeisterschaften Platz 1-30, d.h.: der punktbeste
Herr erhält 30 Punkte und die nachplatzierten jeweils
einen Punkt weniger. Der 30. Platz wird noch mit einem
Punkt bewertet. LV Einzelmeisterschaft: 1-50, d.h.: der
punktbeste Herr erhält 50 Punkte und die nachplatzierten
jeweils einen Punkt weniger. Der 50. Platz wird noch mit
einem Punkt bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften:
Platz 1-100, d.h.: der punktbeste Herr erhält 100 Punkte
und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der
100. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.
6.
Wertungen Damen:
VG-Einzelmeisterschaften Platz 1-15 mit d.h.: die
punktbeste Dame erhält 15 Punkte und die nachplatzierten
jeweils einen Punkte weniger. Der 15. Platz wird noch
mit einem Punkten bewertet. LV-Einzelmeisterschaften
Platz 1-15 mit doppelter Punktzahlwertung, d.h.: die
punktbeste Dame erhält 30 Punkte und die nachplatzierten
jeweils zwei Punkte weniger. Der 15. Platz wird noch mit
zwei Punkten bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften:
Platz 1 – 40, d.h.: die punktbeste Dame erhält 40 Punkte
und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der
40. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. Deutscher
Damenpokal: Platz 1 – 40, d.h.: die punktbeste Dame
erhält 40 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen
Punkt weniger. Der 40. Platz wird noch mit einem Punkt
bewertet.
7.
Wertung Senioren: VG
–Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 15 d.h.: der/die
punktbeste Senior/in erhält 15 Punkte und die
nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 15.
Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. LV
–Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 15 mit doppelter
Punktzahlwertung, d.h.: der/die punktbeste Senior/in
erhält 30 Punkte und die nachplatzierten jeweils zwei
Punkte weniger. Der 15. Platz wird noch mir zwei Punkten
bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 40,
d.h.: der/die punktbeste Senior/in erhält 40 Punkte und
die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 40.
Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.
8.
Wertung Junioren: VG
–Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 5,d.h.. der/die
punktbeste Junior/in erhält 5 Punkte und die
nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 5.
Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. LV-
Einzelmeisterschaften Platz 1 – 10,d.h.. der/die
punktbeste Junior/in erhält 10 Punkte und die
nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 10.
Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. Deutsche
Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 30, d.h.: der/die
punktbeste Junior/in erhält 30 Punkte und die
nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 30.
Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.
9.
Wertung:
Ranglistenturniere der VG und des LV sind gemischte
Turniere und werden auch gemeinsam gewertet. Platz 1-
50, d.h.: der/die punktbeste Herr/Dame, Senior/in,
Junior/in erhält 50 Punkte und die nachplatzierten
jeweils einen Punkt weniger. Der 50. Platz wird noch mit
einem Punkt bewertet.
10.
Die Ranglistensieger der
Damen, Herren, und Senioren haben die Startberechtigung
bei den LV- Einzelmeisterschaften im darauf folgenden
Jahr. Bei Nichtantritt können errungene Plätze nicht an
die nachplatzierten weitergegeben werden.
[nach
oben]
X. Verbindliche Hinweise und
Richtlinien für den Ligaspielbetrieb
1. Die
Leitung der Liga obliegt dem Staffelleiter, der vom
Ligaobmann unterstützt wird. Er erhält vom Ligaobmann
die Spieleinteilungen, Dauerstartkarten, Spielberichte
und eine Anschriftenliste. Der Staffelleiter versorgt
die teilnehmenden Mannschaften mindestens vier Wochen
vor Startbeginn mit den notwendigen Unterlagen.
2. An
den Spieltagen ist jeweils eine Mannschaft Gastgeber und
empfängt drei andere Mannschaften. Der Gastgeber muss
diese Mannschaften bis 14 Tage vor dem jeweiligen
Spieltag schriftlich unter Angabe des Spiellokals mit
Telefonnummer einladen. Wenn Gastmannschaften keine
Einladung erhalten, sind sie verpflichtet, sich bei
ihrem Gastgeber zu erkundigen. Ist der Gastmannschaft
der Spielort bekannt, -Zeugnis der Gastmannschaft-, darf
auch telefonisch eingeladen werden. Nichteinladung ist
keine Entschuldigung für das Fernbleiben. Zum letzten
Spieltag wird durch den Staffelleiter gesondert
eingeladen.
3. Der
gastgebende Verein hat einen geeigneten Raum und das
Spielmaterial zur Verfügung zu stellen. Hierfür
verbleibt ihm das Verlustgeld. Jede Serie ist mit einem
neuen Kartenspiel zu beginnen, wobei auch mit geeichten
Werbekarten gespielt werden darf. Die Spielleitung
sollte von einem nicht mitspielenden, erfahrenen
Vereinsmitglied übernommen werden.
4. Ein
Teilnehmer kann innerhalb eines Kalenderjahres nur für
einen Verein starten.
5. Vor
Spielbeginn sind vom jeweiligen Mannschaftsführer die
Startkarten und Spielerpässe vorzulegen. Die
Spielerpässe sind zu kennzeichnen, die Pässe der
Heimmannschaft sind von einem Mannschaftsführer der
Gastmannschaften zu kennzeichnen. Wenn der Spielerpass
vergessen oder nicht ordnungsgemäß (fehlende bzw. nicht
eingeklebte Beitragsmarken, anderer Verein usw.)
vorgelegt wurde, muss der Ausrichter dieses vermerken.
Ein Ordnungsgeld ist zu zahlen. Am Spieltag nicht
vorgelegte und alle nicht ordnungsgemäßen Spielerpässe
sind spätestens bis zum nächstfolgenden Samstag (
Posteingang ) mit rückfrankiertem Umschlag an den
Staffelleiter einzusenden. Wird diese Frist nicht
eingehalten, so werden neben einem Ordnungsgeld die
Punkte dieses Spielers nicht gewertet und eine neue
Tabelle erstellt.
6. Ein
fünfter Spieler ( Ersatzspieler ) kann während einer
Serie zu jeder Zeit eingewechselt werden. Er muss vor
Spielbeginn des Spieltages mit angemeldet werden. Eintragungen im Spielerpass erfolgen
erst nach dem Einsatz. Er spielt dann mit der Startkarte
des ausgewechselten Spielers weiter. Er muss die
Spiellisten kennzeichnen und mit seinem Namen versehen.
Der ausgewechselte Spieler erhält zum Ende der Serie
seine Startkarte zurück.Der
Ersatzspieler kann bereits zu Beginn der nächsten Serie
eingesetzt werden. Ist dieses der Fall, spielt der
freigestellte Spieler in dieser Serie als Ersatzmann.
Auch er erhält nach Ende der Serie seine Startkarte
zurück !! Es kann dabei vorkommen, dass zwei Spieler
zweimal gegeneinander spielen müssen. Die Punkte beim
internen Preisskat werden vom Ersatzspieler nur in
diesem Fall übernommen. Der ausgewechselte Spieler hat
die Spielliste bis zu seinem Ausscheiden zu
unterschreiben und der Ersatzspieler unterschreibt die
verbliebenen Spiele.
7. Die
Spieler müssen sich gemäß Tisch- und Platzordnung
setzen.
Sollte jemand durch eigenes Verschulden auf einem
anderen ( falschen ) Platz spielen, werden dessen
erzielten Punkte nicht gewertet. Die Zuordnung zur
Startnummer erfolgt mit der ersten Serie. Wird eine
falsche Platzwahl während der Serie festgestellt, muss
zu Beginn der nächsten Runde die Sitzordnung korrigiert
werden. Ein positiver Zwischenstand wird gelöscht,
negative Punktzahlen werden übertragen. Bei korrekt
sitzenden Spielern bleiben die Ergebnisse,
einschließlich der Bonuspunkte für die verlorenen
Spiele, erhalten. Im Spielbericht sind die Spieler erst
nach der ersten Serie in der Reihenfolge einzutragen,
die sie in der ersten Serie gewählt haben ( z. B. A 1
immer an erster Stelle, A 2 an zweiter usw. ).
8. Die
Gastgeber benennen die Spielleitung, die vor Spielbeginn
einen Schiedsrichter zu bestimmen hat. Aus jeder der
drei anderen Mannschaften ist ein Mitglied für das
Schiedsgericht zu benennen. Die Entscheidung des
Schiedsrichters verpflichtet zum Weiterspielen. Proteste
gegen Entscheidungen des Schiedsrichters müssen durch
das Schiedsgericht unmittelbar nach Ende der Serie
behandelt werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des
Schiedsgerichtes sind auf dem Spielbericht ( Rückseite )
festzuhalten und dem Staffelleiter zur Kenntnis zu
bringen. Der Staffelleiter sendet alle Einsprüche, die
sich auf die Skatordnung und ihre Auslegung beziehen,
dem VG-Ligaausschuss (Spielleiter, Schiedsrichterobmann
und Ligaobmann ) zur endgültigen Entscheidung zu. Über
alle anderen Streitfälle entscheidet der Staffelleiter,
der bis zum nächsten Spieltag für Klärung zu sorgen hat.
Einsprüche gegen Entscheidungen des Staffelleiters sind
an den VG-Ligaausschuss zu senden.
9. Die
Ergebnisse der einzelnen Serien sind im Spielbericht
einzutragen. Die unterschriebenen Spielberichte und
Spiellisten ( auch vom Ersatzspieler ) sollten noch am
Spieltag vom gastgebenden Verein an den Staffelleiter
gesandt werden und dürfen keine späteren Poststempel
als den darauf folgenden Montag aufweisen. Bei
Überschreitung dieser Frist wird ein Ordnungsgeld nach
dem Disziplinar- und Kostenkatalog erhoben. Aus
Sicherheitsgründen verbleibt die Zweitschrift des
Spielberichtes und der Spiellisten, die ebenfalls von
den vier Mannschaften bzw. den vier Spielern zu
unterzeichnen sind, beim gastgebenden Verein. Die
Aufbewahrungsfrist gilt bis zum Jahresende. Die
Unterlagen dürfen erst nach Rücksprache mit dem
Staffelleiter vernichtet werden. Der Staffelleiter prüft
die eingesandten Spiellisten und Spielberichte und
erstellt unverzüglich die Tabelle.
10.
Spielbeginn
der Ligen ist 15.00 Uhr. Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung des zuständigen Staffelleiters. Ein
dezentraler Spieltag kann auf Antrag einer Mannschaft um
eine Woche vorverlegt werden. Hierfür ist das
Einverständnis der betroffenen Mannschaften und des
Staffelleiters erforderlich. Der Staffelleiter kann aus
triftigen Gründen den Spieltag verschieben. Hierfür ist
das Einverständnis des Ligaobmannes erforderlich.
11.
Eine Wartezeit von 15 Minuten für anreisende
Mannschaften ist einzuhalten. Bei Benachrichtigung von
unterwegs verlängert sich die Wartezeit um weitere 15
Minuten auf eine halbe Stunde. Die anwesenden
Mannschaften ( mindestens 3 Spieler pro Mannschaft)
beginnen dann den Spieltag. Später eintreffende
Mannschaften bzw. Spieler können zu Beginn jeder neuen
Runde, soweit möglich, einsteigen.
12.
Mannschaften, die nicht, verspätet ( mehr als eine halbe
Stunde nach geplantem Beginn ) unvollständig antreten
oder den Wettkampf beenden, haben ein Ordnungsgeld nach
Katalog zu entrichten. Solange dieses Ordnungsgeld nicht
gezahlt ist, besteht ein Startverbot für die
betreffenden Mannschaften.
13. Die
Spielzeit pro Serie beträgt maximal zwei Stunden.
Ausnahmen sind nur für den Spielleiter oder den
Schiedsrichter möglich, wenn dieser während der
laufenden Serie in Anspruch genommen wurde. Nach Ablauf
der Spielzeit sind von der Spielleitung alle
ausstehenden Listen einzuziehen, wobei nur das in Gang
befindliche Spiel zu Ende gespielt werden darf.
14.
Doppelte Listenführung ist Pflicht! Dabei sollen die
Spieler auf Platz 1 und 3 ( auch 3-er Tische ) jeweils
eine Liste führen. Beide Listen sind gleichberechtigt!
Bei Unstimmigkeiten, die nicht geklärt werden können,
gilt die für den Spieler ungünstigere Liste. Wenn das zu
beanstandende Spiel bei zwei verschiedenen Spielern
eingetragen ist, ( auf Liste 1 bei Spieler A und in der
anderen Liste bei Spieler B), wird das Spiel als
eingepasst geführt. Alle Spieler am Tisch haben die
Pflicht die Eintragungen laufend zu prüfen. Die
Listenführer haben ihre Eintragungen laufend zu
vergleichen.
15.
Spieler, die innerhalb eines Spieljahres mehr als einmal
in einer höheren Spielklasse eingesetzt wurden, dürfen
im laufenden Jahr nicht mehr in einer unteren Klasse
eingesetzt werden. Auch dürfen keine Spieler an einem
Spieltag mehrmals eingesetzt werden. Maßgebend ist die
Nummerierung der Spieltage und nicht das Kalenderdatum.
Bei Zuwiderhandlung kommen die von diesen Spielern
erreichten Punkte nicht in die Wertung.
16. Der
letzte
Spieltag steht unter der Leitung des Staffelleiters.
Spielt er selbst mit oder ist verhindert, so hat er
einen geeigneten, nicht mitspielenden Skatfreund mit der
Spielleitung zu beauftragen. Pro Mannschaft und Serie
ist am letzten Spieltag ein Kartengeld von 1,00 Euro zu
entrichten. Das Verlustgeld des letzten Spieltages
verbleibt beim Staffelleiter um seine Kosten zu decken.
Nach Abschluss des letzten Spieltages wird sofort die
vorläufige Endtabelle erstellt und bekannt gegeben.
17. Die
Wertung für den Spielbetrieb erfolgt nach den
Richtlinien der Ligameisterschaften.
In
Kraft 29. August 2010
[nach
oben]
Änderungen gemäß Mitgliederversammlung vom 30.01.2011
Das Präsidium der VG 21- Hamburg e. V.
[nach
oben]
|