Verbandsgruppe21- Hamburg e. V

Landesverband des Deutschen Skatverbandes e. V.

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Sportordnung der VG 21

 

Sie regelt die skatsportlichen Belange für Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften, den Ligaspielbetrieb und freie Turniere auf der Ebene der VG 21. Wenn diese Sportordnung keine Regelung vorschreibt, gilt die Sportordnung des Skatverbandes Schleswig Holstein/Hamburg  e.V. Skatspieler und Skatspielerinnen werden im folgenden Text vereinfachend als Spieler bezeichnet.  

Das Präsidium der VG 21 ist berechtigt, Änderungen welche vom Skatverband Schleswig Holstein/Hamburg e. V. zwingend notwendig sind, auszuführen. Die Mitglieder der VG 21 werden hiervon schnellstens unterrichtet.

 

Die geänderte Sportordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

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Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines
II. Turnierordnung für Meisterschaften
III. VG-Einzelmeisterschaften
IV. VG-Mannschaftsmeisterschaften
V. Winterpokalregelung ist vorerst zurückgestellt
VI. Ranglistenturniere der VG 21
VII. Ligameisterschaften
VIII. Juniorenmeisterschaften
IX. Rangliste
X. Verbindliche Hinweise und Richtlinien für den Ligaspielbetrieb


I. Allgemeines

1.     Diese Sportordnung regelt den Meisterschaftsbetrieb sowie Veranstaltungen der VG 21 – Hamburg e. V.

 2.     Der VG 21 ist der Veranstalter folgender Turniere:

 ·       VG - Einzelmeisterschaften für Damen, Herren, Senioren und Junioren.

·       VG - Mannschaftsmeisterschaften für Damen und Herren

·       den Winterpokal für Mannschaften

·       Ranglistenturniere                                              

·         Ligaspielbetrieb für Damen und Herren ab der Landesliga über die Verbandsliga bis hin zur Bezirksliga

3.     Die Mitglieder gelten als Junioren, wenn sie das 21. Lebensjahr noch nicht, und als Senioren, wenn sie das 60. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres vollendet haben. Sie gelten als Schüler, wenn sie das 15. Lebensjahr, und als Jugendliche, wenn sie das 18. Lebensjahr bei Beginn der Meisterschaft ( z. Zt. Stichtag Pfingstsamstag ) noch nicht vollendet haben.

4.     Die Teilnehmer eines jeden Wettbewerbs sollen nach Möglichkeit unter sich spielen. Herren dürfen innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein starten. Männliche Mitglieder besitzen kein Startrecht in Damenwettbewerben, weibliche Mitglieder nicht im Einzelwettbewerb der Herren. Damen und Junioren dürfen für einen Verein in der Einzelmeisterschaft und in der Mannschaftsmeisterschaft sowie für eine Spielgemeinschaft nur innerhalb der VG in der Mannschaftsmeisterschaft und im Ligaspielbetrieb starten. Wenn Damen oder Junioren in Herrenwettbewerben starten, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für Herren.

5.  Alle Veranstaltungen müssen voneinander und von anderen Veranstaltungen unabhängig durchgeführt werden. Die Termine müssen, außer beim Ligaspielbetrieb, so festgelegt werden, dass die von den Vereinen gemeldeten Spieler die Deutschen Meisterschaften desselben Jahres erreichen können.

6. Für die Durchführung der Turniere mit Ausnahme des Ligaspielbetriebes ist der Spielleiter der VG zuständig. Er bestellt die notwendige Anzahl von Helfern, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Er benennt die Schiedsrichter und das Schiedsgericht.

7. Zum Nachweis der Spielberechtigung muss der Spielerpass vorgelegt werden. Die Serienlänge beträgt für Damen, Herren, Senioren und Junioren 12 Runden. Das Zeitlimit für eine Serie beträgt  zwei Stunden. Die doppelte Listenführung ist Pflicht.

8. entfällt.

9. Vorgesehene Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn alle Bestimmungen und Termine eingehalten werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden andernfalls zurückgefordert.

10. Die Vereine oder die Verbandsgruppe zahlen für ihre Teilnehmer Start- und Kartengeld bis 14 Tage vor Beginn an den LV. Am Spieltag wird ein Betrag für verlorene Spiele erhoben. Fahrkosten und sonstige Zuschüsse für weiterkommende Spieler richten sich nach der Spesenordnung des LV.

11. Die unter Reklamation genannten Punkte beziehen sich auf Vorgänge bei der jeweiligen Veranstaltung. Reklamationen zum Spielablauf und zur Punkteermittlung werden vor der Siegerehrung behandelt. Ergebniskorrekturen haben nach der Siegerehrung nur Einfluss auf die Qualifikation für nachfolgende Wettbewerbe.

12. Bei Mannschaftsmeisterschaften, im Pokalwettbewerb und beim Ligaspielbetrieb wird aus jeder Mannschaft ein Mannschaftsführer benannt. Dieser darf nicht Ersatzspieler sein. Der Mannschaftsführer darf pro Serie einmal an die anderen Tische gehen, um sich und seine Mitspieler zu informieren.

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II. Turnierordnung für Meisterschaften

1. Gespielt wird nach der internationalen Skatordnung sowie der Skatwettspielordnung.

2. Der Veranstalter hat während des Turniers die internationale Skatordnung und die Skatwettspielordnung zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

3. Jedem Teilnehmer muss vor Beginn des Turniers eine Startkarte ausgehändigt werden. Die 1. Serie wird vom Spielleiter eingeteilt, ab der 2. Serie wird nach den bis dahin erspielten Punkten vom 1. bis zum letzen Tisch gesetzt. Dieses gilt nicht, wenn mehrere Spieler eines Vereins an einem Tisch sitzen, mit Ausnahme von Tisch 1.

4. Zum Spiel muss die an den Tisch gegebene neue Spielkarte Verwendung finden. Bei Erhebung von Kartengeld verbleibt sie danach bei einem Spieler am Tisch. Die Serienlänge beträgt 12 Runden.

5. Zum Anschreiben der Spielergebnisse ist doppelte Listenführung Pflicht. Die Spiellisten sind vom Veranstalter mit Serien- und Tischnummer zu versehen. Die gleichrangigen Spiellisten werden von den Spielern auf Platz 1 und Platz 3 (auch an Dreiertischen) geführt. Die Spiellisten sind laufend von allen Mitspielern auf richtige Eintragungen hin zu überprüfen und von den Listenführern zu vergleichen.

6. Die Spiellisten mit den Ergebnissen sind vom Veranstalter sechs Monate aufzubewahren.

7. Als Schiedsrichter sollten nur Mitglieder mit gültigem Schiedsrichterausweis eingesetzt werden.

8. Das Schiedsgericht, das aus drei Mitgliedern besteht, ist vor Beginn des Turniers bekannt zu geben.

9. Gespielt wird an Vierertischen. Wenn der Turnierablauf nicht Dreiertische erzwingt, dürfen höchstens drei Resttische mit drei Spielern besetzt sein (z. B. Einzelmeisterschaften).

10. Die Anfangszeiten der einzelnen Serien sind den Teilnehmern vor Beginn des Turniers bekannt zu geben.

11. Verspätung zur ersten Serie von mehr als 15 Minuten schließt bei Meisterschaften von der Teilnahme aus. In begründeten Ausnahmefällen kann die Spielleitung über die Teilnahme entscheiden.

12. Bei Begrenzung der Spieldauer der Serien (Zeitlimit) in der Ausschreibung sind Beginn und Ende vor Beginn der Serie bekannt zu geben. Die Spielleitung hat dann nach einer Vorwarnung das Recht, die Spiellisten nach Erreichen der vorgegebenen Zeit einzuziehen. Das in Gang befindliche Spiel ist zu Ende zu führen. Die Liste ist zu kennzeichnen.

13. Bei offensichtlichem Abreizen muss ein Schiedsrichter an den Tisch gerufen werden. Bei festgestelltem Abreizen ist der Spieler zu verwarnen und der Spielleitung Kenntnis zu geben.

14. Die Spielleitung hat das Recht, bei willkürlichen Verstößen, Teilnehmer ohne weiteres vom Spielbetrieb auszuschließen. Als Verstöße gelten:

• Verletzung der Grundregeln
• Abreizen nach Verwarnung
• Alkoholmissbrauch u. ä.

15. Die Spielleitung ist berechtigt, die Spiellisten zu kontrollieren. Fehlerhafte Spiellisten können mit der Maßgabe berichtigt werden, dass stets die niedrigste Punktzahl zu Grunde zu legen ist. Kann der Alleinspieler nicht ermittelt werden, gilt das Spiel als eingepasst. Wenn die Überprüfung erst nach dem Turnier erfolgt, hat eine Berichtigung keinen Einfluss auf verliehene Preise. Für eine weitere Qualifikation ist die berichtigte Punktzahl maßgebend.

16. Bei Fälschung der Spielergebnisse erlischt der Anspruch auf Qualifikation und Preis. Bereits erhaltene Preise sind zurückzugeben. Weitere Maßnahmen behält sich der VG 21 vor.

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III. VG-Einzelmeisterschaften

1.    Diese Meisterschaften werden auf VG - Ebene durchgeführt. Alle erreichten Ergebnisse sind auf Personen bezogen. Auf die Qualifikation kann nicht zu Gunsten anderer Personen verzichtet werden.

2. Die Meisterschaft findet spätestens vier Wochen vor der LV- EM statt. Den genauen Termin legt das VG- Präsidium fest.

3. Alle Serien sind durchzuspielen.

4.    Die Vereine oder Vereinigungen zahlen Start- und Kartengeld für ihre Teilnehmer bis 14 Tage vor dem Turnier an die VG. Am Spieltag wird ein Betrag für verlorene Spiele erhoben. Zuschüsse für weiterkommende Spieler richten sich nach der Spesenordnung der VG.

5. Die Spielleitung hat das VG- Präsidium. Als Schiedsrichter werden vier Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis eingesetzt. Der Spielleiter bestimmt drei weitere als Schiedsgericht.

6.  Gespielt werden acht Serien á 12 Runden. Junioren und Senioren vier Serien. Nach der ersten Serie wird nach den bis dahin erzielten Punkten gesetzt.

7.     Die Punktbesten erhalten den Titel VG-Meister/in, VG-Seniorenmeister oder VG-Juniorenmeister.

8.    Reklamationen zum Spielverlauf und zur Punkteermittlung werden vor der Siegerehrung behandelt. Ergebniskorrekturen haben nach der Siegerehrung nur Einfluss auf die Qualifikation für nachfolgende Wettbewerbe.

 

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IV. VG-Mannschaftsmeisterschaften

1.

 Diese Meisterschaften werden auf VG - Ebene durchgeführt. Alle  erreichten Ergebnisse sind auf die Mannschaft bezogen. Auf die Qualifikation kann nicht zu Gunsten anderer Mannschaften verzichtet werden. Die Mannschaften bestehen aus vier Personen, die bei den Herren dem gleichen Verein, und bei den Damen sowie Junioren mindestens der gleichen Verbandsgruppe angehören    müssen. In der Mannschaftsmeisterschaft muss ein Ersatzspieler vor Beginn der 1. Serie benannt werden. Der Ersatzspieler kann zu   jeder zeit einer Serie eingewechselt werden.

2.  Die Meisterschaften finden spätestens 4 Wochen vor den LV-MM eines jeden Jahres statt. Den genauen Termin legt das Präsidium der VG 21 fest. Die Ausschreibung erfolgt zeitgerecht.

3.  Für die Veranstaltung ist der Spielleiter des VG 21 zuständig. Er ordert die notwendige Anzahl von Helfern, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

4.  Die Spielleitung hat das VG-Präsidium. Zuständig ist der VG - Spielleiter. Als Schiedsrichter werden vier Schiedsrichter mit gültigen Schiedsrichterausweis eingesetzt. Der Spielleiter bestimmt drei weitere Schiedsrichter als Schiedsgericht.

5. Die Vereine oder Vereinigungen müssen spätestens vier Wochen vor der Meisterschaft ihre teilnehmenden Mannschaften mit Namen, Vornamen, EDV-Nr. und Verein an den VG - Spielleiter melden und das Startgeld auf das Konto der VG überweisen.

6. Gespielt werden vier Serien á 12 Runden. Nach der ersten Serie wird nach den bis dahin erzielten Punkten der Mannschaft gesetzt. Von Beginn der Setzserien werden die Spieler nach ihren bisher erspielten Punkten an den vier Tischen gesetzt. Die Spieler jeder punktbesten Mannschaft sitzen beim Setzen immer an Platz 1 am jeweiligen Tisch u.s.w.

7.  Die punktbesten Mannschaften erhalten den Titel VG-Mannschaftsmeister

8. Zum Nachweis der Spielberechtigung muss der Spielerpass mit den nötigen Eintragungen vorgelegt werden.  Das Zeitlimit für eine Serie beträgt zwei Stunden. Die doppelte Listenführung ist Pflicht.

9.Spieler bereits qualifizierter Mannschaften können für Ihren Verein in keiner anderen Mannschaft an einer weiteren Qualifikation teilnehmen.

 

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V. Winterpokalregelung (ist vorerst zurückgestellt)

1.Der Winterpokal wird auf VG - Ebene durchgeführt. Alle Spieltage gehen über zwei Serien an einem gemeinsamen Ort. Alle erreichten Ergebnisse sind auf Mannschaften bezogen. Die Mannshaften bestehen aus 4 Personen eines Vereins. Die Mannschaften dürfen an einem Spieltag mit einem Ersatzspieler antreten. Der Ersatzspiele darf jederzeit, innerhalb einer Serie, eingewechselt werden.

 

2.Im weiteren Verlauf des Wettbewerbs darf pro Mannschaft/Spieltag maximal ein Spieler eingesetzt werden, der vorher in einer ausgeschiedenen Mannschaft gespielt hat. Scheidet dieser Spieler in einer weiteren Runde aus, so darf er nicht mehr eingesetzt werden.

 

3.Der Pokal wird in den Monaten Oktober bis Februar des folgenden Jahres ausgespielt. Die genauen Termine legt das Präsidium der VG 21 fest. Die Ausschreibung erfolgt zeitgerecht.

 

4. Meldeschluss für die Veranstaltung ist immer 3 Wochen vor dem 1. Spieltag.

 

5. Die Spielleitung hat das VG - Präsidium

 

6. Es können beliebig viel Mannschaften teilnehmen. Alle Mannschaften spielen nach dem Losverfahren gegeneinander. So weit möglich spielen Mannschaften eines Vereins bis zum Finale nicht gegen einander. Es scheiden immer so viele Mannschaften aus das die nächste Runde durch 4 teilbar bleibt.

 

7. Das Startgeld beträgt 40,-- € pro Mannschaft und ist mit der Anmeldung an die VG zu zahlen

 

1.     Pro Spieltag bis zum Halbfinale gewinnt jeder Gruppensieger 50,-- €.  Die letzten vier Mannschaften spielen den Winterpokalsieger aus. Die Preisverteilung ist dann wie folgt vorzunehmen:

40 %, 30 %, 20 % und 10 % vom Restgeld welches sich zusammen setzt aus Startgeld, Verlustgeld abzüglich Kosten für die VG (Spielleitung, Spielkarten, Spiellisten, Startkarten) Gruppensiegerpreisgelder.

 

2.     Der Winterpokalsieger qualifiziert sich für die Champions League des laufenden Jahres. Das Startgeld sowie die Spesen übernimmt die VG.

 

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VI. Ranglistenturniere des VG 21

1. Die Ranglistenturniere der VG 21 sind Einzel- und Mannschaftswettbewerbe. In diesen Turnieren wird auch im Mixed Wettbewerb gespielt. Jeder Verein kann beliebig viele Spieler und Mannschaften stellen. In den Mannschaftswettbewerben sind Spielgemeinschaften erlaubt.

2. Diese Turniere finden jedes Jahr statt. Termine legt das VG- Präsidium fest. Die Ausschreibungen erfolgen zeitgerecht.

3. Für die Veranstaltungen ist der Spielleiter der VG zuständig. Er ordert die notwendige Anzahl von Helfern, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

4. Für verlorene Spiele ist ein Verlustgeld zu entrichten.

5. Die Spielleitung hat das VG- Präsidium. Zuständig ist der Spielleiter. Als Schiedsrichter werden drei Schiedsrichter der VG eingesetzt. Das Schiedsgericht wird aus drei weiteren Schiedsrichtern benannt.

6. Die Anmeldung für Einzelspieler, Jackpot, Mixed und Mannschaften erfolgt am Spieltag.

7. Gespielt werden drei Serien á 12 Runden. Kommen zwei Spieler einer Mannschaft oder die Spieler im Mixed an einen Tisch, müssen sie umgesetzt werden.

8. Die Vergabe von Pokalen und Geldpreisen richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Außerdem gibt es drei Preise für die serienbesten Einzelspieler.

9. Reklamationen zum Spielablauf und zur Punkteermittlung müssen vor Beginn der nächsten Serie bzw. vor der Siegerehrung behandelt werden.

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VII. Ligameisterschaften

1. Dieser Wettbewerb wird in Ligaform ausgetragen. Die Mannschaften bestehen aus vier Personen und einem Ersatzspieler, die bei den Herren dem gleichen Verein und bei den Damen mindestens der gleichen Verbandsgruppe angehören müssen. Die erreichten Ergebnisse sind auf die Vereine oder Vereinigungen bezogen, für die gestartet wird. Im Ligaspielbetrieb darf der Ersatzspieler zu jeder Zeit innerhalb einer Serie eingewechselt werden. Der Modus liegt im Ermessen der Mannschaftsführer. Alle Spieler dürfen je Spieltag nur einmal eingesetzt werden. Dabei ist die Nummer des Spieltages und nicht das Datum maßgebend.

2. In der VG 21 gibt es folgende Ligen: 2 Landesligen, 3 Verbandsligen und bei Bedarf noch Bezirksligen.

3. Die Spieltage liegen wie die der Bundesliga in den Monaten März, April, Mai, Juni und September. Die Spielpläne werden vom Ligaobmann erstellt.

4. Veranstalter ist die VG 21. Zuständig für die Staffeln sind die Staffelleiter, die vom VG- Ligaobmann unterstützt werden. Ausrichter sind jeweils die Gastgeber.

5. Die Spielberichte sind von den Mannschaftsführern zu unterschreiben und vom Gastgeber umgehend an den Staffelleiter zu senden. Der Staffelleiter überprüft die Spielberichte, macht ggf. Korrekturen, erstellt die Tabellen und sorgt für ihre Veröffentlichung. Eine Vorabmeldung der Ergebnisse ist telefonisch erwünscht.

6. Die Vereine zahlen je Mannschaft und Jahr ein Startgeld an die VG. Für verlorene Spiele muss ein Verlustgeld bezahlt werden, welches beim Gastgeber, der das Spielmaterial stellt, verbleibt. Am letzten Spieltag, der vom Staffelleiter ausgerichtet wird, wird ein zusätzliches Kartengeld erhoben.

7. Der Gastgeber benennt die Spielleitung, die vor Spielbeginn einen Schiedsrichter zu bestimmen hat. Aus jeder der drei anderen Mannschaften ist ein Mitglied für das Schiedsgericht zu benennen. Die Entscheidung des Schiedsrichters verpflichtet zum Weiterspielen. Proteste gegen die Entscheidung des Schiedsrichters müssen durch das Schiedsgericht unmittelbar nach Ende der Serie behandelt werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind auf dem Spielbericht ( Rückseite) festzuhalten und dem Staffelleiter zur Kenntnis zu bringen. Der Staffelleiter sendet alle Einsprüche, die sich auf die Skatordnung und ihre Auslegung beziehen, dem VG-Ligaausschuss (VG-Spielleiter, Schiedsrichterobmann und Ligaobmann) zur endgültigen Entscheidung zu. Über alle anderen Streitfälle entscheidet der Staffelleiter, der bis zum nächsten Spieltag für Klärung zu sorgen hat. Einsprüche gegen Entscheidungen des Staffelleiters sind an den VG- Ligaausschuss zu senden.

8. Die Landesliga der Herren besteht aus jeweils 16 Mannschaften: Verbliebene, Aufsteiger aus den Verbandsligen und Absteiger aus der Oberliga. Die Anzahl der Absteiger richtet sich nach der Anzahl der Absteiger aus der Oberliga. Ist ein Freiplatz, steigt einer aus den Verbandsligen mehr auf. Für die Landesliga gibt es mindestens fünf Aufstiegsplätze.

9. Mannschaften, welche am Ende einer Saison einen Aufstiegsplatz belegen und nicht aufsteigen können (Überbelegung in der höheren Staffel), oder nicht aufsteigen wollen, werden auf Platz 5 der Tabelle gesetzt. Mannschaft 2 erhält danach Platz 1, Mannschaft 3 Platz 2 u.s.w. Erhaltene Preise bleiben bei den Mannschaften.

10. Es gibt bis zum Erreichen der Staffelstärke von 16 Mannschaften keine Absteiger. Mannschaften, die sich vom Spielbetrieb zurückziehen, haben dieses spätestens zum 30.11. des Vorjahres schrieftlich an den Ligaobmann zu melden.

11. Die Mannschaften werden jedes Jahr vom Ligaobmann in ihren Staffeln neu eingeteilt. Es wird zwei Serien pro Spieltag gespielt. An den Spieltagen 1 bis 4 ist immer eine Mannschaft Gastgeber für drei andere Mannschaften. Der 5. und zentrale Spieltag wird immer vom Staffelleiter ausgerichtet. Der Staffelleiter erhält dafür das Karten- und Verlustgeld und stellt das Spielmaterial zur Verfügung. In jeder Staffel dürfen bis zu 2 Mannschaften eines Vereins spielen. Steigt eine Mannschaft aus einer höheren Staffel ab und es sind schon 2 Mannschaften je Staffel dieses Vereines, erfolgt ein Zwangsabstieg der punktschlechtesten Mannschaft (Jetziger Besitzstand wird davon nicht berührt). Kann eine Mannschaft nicht aufsteigen, da schon 2 Mannschaften je Staffel spielen, bekommt diese Mannschaft einen Freiplatz bei der VG- Mannschaftsmeisterschaften. Mannschaften aus einem Verein (2 + 2) spielen am 1. Spieltag gegeneinander. Die Punkteverteilung erfolgt 3:0, 2:1, 1:2 und 0:3.

Treten Mannschaften nicht an, erhalten sie keine Punkte. Treten Mannschaften innerhalb eines Spieljahres zweimal nicht an, oder fehlen am letzten Spieltag sind sie Zwangsabsteiger. Zu einer spielberechtigten Mannschaft gehören mindestens drei Spieler.

12. Mannschaften, die sich nach dem 31.12. vom Spielbetrieb zurückziehen, werden mit einem Ordnungsgeld von 50,- € belegt. Es liegt im Ermessen der VG, ob mit weniger Mannschaften in der jeweiligen Staffel gespielt wird.

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VIII. Juniorenmeisterschaften

1. Diese Meisterschaften werden als Einzelwettbewerb auf VG- Ebene ausgetragen.

2. DSkV- Meisterschaft ist gleichzeitig auch Altersgrenze.

3. Die Vereine oder Vereinigungen melden ihre Teilnehmer mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, EDV-Nr. Und Verein.

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IX. Rangliste

1.     Der VG führt Ranglisten für Damen, Herren, Senioren und Junioren getrennt. Ein Doppeltstart ist nicht möglich. Als Senioren gelten alle Mitglieder, die zu Beginn eines Wertungsjahres das 60. Lebensjahr vollendet haben und unter dem Begriff „Senior“ bei den Turnieren oder Meisterschaften starten. Damen und Herren werden gemeinsam gewertet. Als Junioren gelten alle Mitglieder, die zu Beginn eines Wertungsjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter dem Begriff „Junior“ bei Turnieren oder Meisterschaften starten. Damen und Herren werden gemeinsam gewertet. Es zählt für das ganze Wertungsjahr immer der Start bei der Einzelmeisterschaft in der VG .

2.     Für die Erstellung der Rangliste zeichnet der Beauftragte der VG verantwortlich.

3.     Das Wertungsjahr beginnt mit den VG-Einzelmeisterschaften, und endet mit dem letzten Ranglistenturnier vor der Siegerehrung.

4.     In die Wertung kommen: VG - und LV- Einzelmeisterschaften; die Deutsche Einzelmeisterschaften; Deutscher Damenpokal und VG – Ranglistenturniere.

5.     Wertungen Herren: VG- Einzelmeisterschaften Platz 1-30, d.h.: der punktbeste Herr erhält 30 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 30. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. LV Einzelmeisterschaft: 1-50,  d.h.: der punktbeste Herr erhält 50 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 50. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften: Platz 1-100, d.h.: der punktbeste Herr erhält 100 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 100. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.

6.     Wertungen Damen: VG-Einzelmeisterschaften Platz 1-15 mit  d.h.: die punktbeste Dame erhält 15 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkte weniger. Der 15. Platz wird noch mit einem Punkten bewertet. LV-Einzelmeisterschaften Platz 1-15 mit doppelter Punktzahlwertung, d.h.: die punktbeste Dame erhält 30 Punkte und die nachplatzierten jeweils zwei Punkte weniger. Der 15. Platz wird noch mit zwei Punkten bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 40, d.h.: die punktbeste Dame erhält 40 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 40. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. Deutscher Damenpokal: Platz 1 – 40, d.h.: die punktbeste Dame erhält 40 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 40. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.

7.     Wertung Senioren: VG –Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 15  d.h.: der/die punktbeste Senior/in erhält 15 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 15. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. LV –Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 15 mit doppelter Punktzahlwertung, d.h.: der/die punktbeste Senior/in erhält 30 Punkte und die nachplatzierten jeweils zwei Punkte weniger. Der 15. Platz wird noch mir zwei Punkten bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 40, d.h.: der/die punktbeste Senior/in erhält 40 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 40. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.

8.     Wertung Junioren: VG –Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 5,d.h.. der/die punktbeste Junior/in erhält 5 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 5. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. LV- Einzelmeisterschaften  Platz 1 – 10,d.h.. der/die punktbeste Junior/in erhält 10 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 10. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet. Deutsche Einzelmeisterschaften: Platz 1 – 30, d.h.: der/die punktbeste Junior/in erhält 30 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 30. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.

9.     Wertung: Ranglistenturniere der VG und des LV sind gemischte Turniere und werden auch gemeinsam gewertet. Platz 1- 50, d.h.: der/die punktbeste Herr/Dame, Senior/in, Junior/in erhält 50 Punkte und die nachplatzierten jeweils einen Punkt weniger. Der 50. Platz wird noch mit einem Punkt bewertet.

10.  Die Ranglistensieger der Damen, Herren, und Senioren haben die Startberechtigung bei den LV- Einzelmeisterschaften im darauf folgenden Jahr. Bei Nichtantritt können errungene Plätze nicht an die nachplatzierten weitergegeben werden.

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X. Verbindliche Hinweise und Richtlinien für den Ligaspielbetrieb

1. Die Leitung der Liga obliegt dem Staffelleiter, der vom Ligaobmann unterstützt wird. Er erhält vom Ligaobmann die Spieleinteilungen, Dauerstartkarten, Spielberichte und eine Anschriftenliste. Der Staffelleiter versorgt die teilnehmenden Mannschaften mindestens vier Wochen vor Startbeginn mit den notwendigen Unterlagen.

2. An den Spieltagen ist jeweils eine Mannschaft Gastgeber und empfängt drei andere Mannschaften. Der Gastgeber muss diese Mannschaften bis 14 Tage vor dem jeweiligen Spieltag schriftlich unter Angabe des Spiellokals mit Telefonnummer einladen. Wenn Gastmannschaften keine Einladung erhalten, sind sie verpflichtet, sich bei ihrem Gastgeber zu erkundigen. Ist der Gastmannschaft der Spielort bekannt, -Zeugnis der Gastmannschaft-, darf auch telefonisch eingeladen werden. Nichteinladung ist keine Entschuldigung für das Fernbleiben. Zum letzten Spieltag wird durch den Staffelleiter gesondert eingeladen.

3. Der gastgebende Verein hat einen geeigneten Raum und das Spielmaterial zur Verfügung zu stellen. Hierfür verbleibt ihm das Verlustgeld. Jede Serie ist mit einem neuen Kartenspiel zu beginnen, wobei auch mit geeichten Werbekarten gespielt werden darf. Die Spielleitung sollte von einem nicht mitspielenden, erfahrenen Vereinsmitglied übernommen werden.

4. Ein Teilnehmer kann innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein starten.

5. Vor Spielbeginn sind vom jeweiligen Mannschaftsführer die Startkarten und Spielerpässe vorzulegen. Die Spielerpässe sind zu kennzeichnen, die Pässe der Heimmannschaft sind von einem Mannschaftsführer der Gastmannschaften zu kennzeichnen. Wenn der Spielerpass vergessen oder nicht ordnungsgemäß (fehlende bzw. nicht eingeklebte Beitragsmarken, anderer Verein usw.) vorgelegt wurde, muss der Ausrichter dieses vermerken. Ein Ordnungsgeld ist zu zahlen. Am Spieltag nicht vorgelegte und alle nicht ordnungsgemäßen Spielerpässe sind spätestens bis zum nächstfolgenden Samstag ( Posteingang ) mit rückfrankiertem Umschlag an den Staffelleiter einzusenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, so werden neben einem Ordnungsgeld die Punkte dieses Spielers nicht gewertet und eine neue Tabelle erstellt.

6. Ein fünfter Spieler ( Ersatzspieler ) kann während einer Serie zu jeder Zeit eingewechselt werden. Er muss vor Spielbeginn des Spieltages mit angemeldet werden. Eintragungen im Spielerpass erfolgen erst nach dem Einsatz. Er spielt dann mit der Startkarte des ausgewechselten Spielers weiter. Er muss die Spiellisten kennzeichnen und mit seinem Namen versehen. Der ausgewechselte Spieler erhält zum Ende der Serie seine Startkarte zurück.Der Ersatzspieler kann bereits zu Beginn der nächsten Serie eingesetzt werden. Ist dieses der Fall, spielt der freigestellte Spieler in dieser Serie als Ersatzmann. Auch er erhält nach Ende der Serie seine Startkarte zurück !! Es kann dabei vorkommen, dass zwei Spieler zweimal gegeneinander spielen müssen. Die Punkte beim internen Preisskat werden vom Ersatzspieler nur in diesem Fall übernommen. Der ausgewechselte Spieler hat die Spielliste bis zu seinem Ausscheiden zu unterschreiben und der Ersatzspieler unterschreibt die verbliebenen Spiele.

7. Die Spieler müssen sich gemäß Tisch- und Platzordnung setzen. Sollte jemand durch eigenes Verschulden auf einem anderen ( falschen ) Platz spielen, werden dessen erzielten Punkte nicht gewertet. Die Zuordnung zur Startnummer erfolgt mit der ersten Serie. Wird eine falsche Platzwahl während der Serie festgestellt, muss zu Beginn der nächsten Runde die Sitzordnung korrigiert werden. Ein positiver Zwischenstand wird gelöscht, negative Punktzahlen werden übertragen. Bei korrekt sitzenden Spielern bleiben die Ergebnisse, einschließlich der Bonuspunkte für die verlorenen Spiele, erhalten. Im Spielbericht sind die Spieler erst nach der ersten Serie in der Reihenfolge einzutragen, die sie in der ersten Serie gewählt haben ( z. B. A 1 immer an erster Stelle, A 2 an zweiter usw. ).

8. Die Gastgeber benennen die Spielleitung, die vor Spielbeginn einen Schiedsrichter zu bestimmen hat. Aus jeder der drei anderen Mannschaften ist ein Mitglied für das Schiedsgericht zu benennen. Die Entscheidung des Schiedsrichters verpflichtet zum Weiterspielen. Proteste gegen Entscheidungen des Schiedsrichters müssen durch das Schiedsgericht unmittelbar nach Ende der Serie behandelt werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind auf dem Spielbericht ( Rückseite ) festzuhalten und dem Staffelleiter zur Kenntnis zu bringen. Der Staffelleiter sendet alle Einsprüche, die sich auf die Skatordnung und ihre Auslegung beziehen, dem VG-Ligaausschuss (Spielleiter, Schiedsrichterobmann und Ligaobmann ) zur endgültigen Entscheidung zu. Über alle anderen Streitfälle entscheidet der Staffelleiter, der bis zum nächsten Spieltag für Klärung zu sorgen hat. Einsprüche gegen Entscheidungen des Staffelleiters sind an den VG-Ligaausschuss zu senden.

9. Die Ergebnisse der einzelnen Serien sind im Spielbericht einzutragen. Die unterschriebenen Spielberichte und Spiellisten ( auch vom Ersatzspieler ) sollten noch am Spieltag  vom gastgebenden Verein an den Staffelleiter gesandt werden und dürfen keine  späteren Poststempel als den darauf folgenden Montag aufweisen. Bei Überschreitung dieser Frist wird ein Ordnungsgeld nach dem Disziplinar- und Kostenkatalog erhoben. Aus Sicherheitsgründen verbleibt die Zweitschrift des Spielberichtes und der Spiellisten, die ebenfalls von den vier Mannschaften bzw. den vier Spielern zu unterzeichnen sind, beim gastgebenden Verein. Die Aufbewahrungsfrist gilt bis zum Jahresende. Die Unterlagen dürfen erst nach Rücksprache mit dem Staffelleiter vernichtet werden. Der Staffelleiter prüft die eingesandten Spiellisten und Spielberichte und erstellt unverzüglich die Tabelle.

10. Spielbeginn der Ligen ist 15.00 Uhr. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des zuständigen Staffelleiters. Ein dezentraler Spieltag kann auf Antrag einer Mannschaft um eine Woche vorverlegt werden. Hierfür ist das Einverständnis der betroffenen Mannschaften und des Staffelleiters erforderlich. Der Staffelleiter kann aus triftigen Gründen den Spieltag verschieben. Hierfür ist das Einverständnis des Ligaobmannes erforderlich.

11. Eine Wartezeit von 15 Minuten für anreisende Mannschaften ist einzuhalten. Bei Benachrichtigung von unterwegs verlängert sich die Wartezeit um weitere 15 Minuten auf eine halbe Stunde. Die anwesenden Mannschaften ( mindestens 3 Spieler pro Mannschaft) beginnen dann den Spieltag. Später eintreffende Mannschaften bzw. Spieler können zu Beginn jeder neuen Runde, soweit möglich, einsteigen.

12. Mannschaften, die nicht, verspätet ( mehr als eine halbe Stunde nach geplantem Beginn ) unvollständig antreten oder den Wettkampf beenden, haben ein Ordnungsgeld nach Katalog zu entrichten. Solange dieses Ordnungsgeld nicht gezahlt ist, besteht ein Startverbot für die betreffenden Mannschaften.

13. Die Spielzeit pro Serie beträgt maximal zwei Stunden. Ausnahmen sind nur für den Spielleiter oder den Schiedsrichter möglich, wenn dieser während der laufenden Serie in Anspruch genommen wurde. Nach Ablauf der Spielzeit sind von der Spielleitung alle ausstehenden Listen einzuziehen, wobei nur das in Gang befindliche Spiel zu Ende gespielt werden darf.

14. Doppelte Listenführung ist Pflicht! Dabei sollen die Spieler auf Platz 1 und 3 ( auch 3-er Tische ) jeweils eine Liste führen. Beide Listen sind gleichberechtigt! Bei Unstimmigkeiten, die nicht geklärt werden können, gilt die für den Spieler ungünstigere Liste. Wenn das zu beanstandende Spiel bei zwei verschiedenen Spielern eingetragen ist, ( auf Liste 1 bei Spieler A und in der anderen Liste bei Spieler B), wird das Spiel als eingepasst geführt. Alle Spieler am Tisch haben die Pflicht die Eintragungen laufend zu prüfen. Die Listenführer haben ihre Eintragungen laufend zu vergleichen.

15. Spieler, die innerhalb eines Spieljahres mehr als einmal in einer höheren Spielklasse eingesetzt wurden, dürfen im laufenden Jahr nicht mehr in einer unteren Klasse eingesetzt werden. Auch dürfen keine Spieler an einem Spieltag mehrmals eingesetzt werden. Maßgebend ist die Nummerierung der Spieltage und nicht das Kalenderdatum. Bei Zuwiderhandlung kommen die von diesen Spielern erreichten Punkte nicht in die Wertung.

16. Der  letzte Spieltag steht unter der Leitung des Staffelleiters. Spielt er selbst mit oder ist verhindert, so hat er einen geeigneten, nicht mitspielenden Skatfreund mit der Spielleitung zu beauftragen. Pro Mannschaft und Serie ist am letzten Spieltag ein Kartengeld von 1,00 Euro zu entrichten. Das Verlustgeld des letzten Spieltages verbleibt beim Staffelleiter um seine Kosten zu decken. Nach Abschluss des letzten Spieltages wird sofort die vorläufige Endtabelle erstellt und bekannt gegeben.

17. Die Wertung für den Spielbetrieb erfolgt nach den Richtlinien der Ligameisterschaften.

In Kraft 29. August 2010

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Änderungen gemäß Mitgliederversammlung vom 30.01.2011

Das Präsidium der VG 21- Hamburg e. V.

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