Verbandsgruppe21- Hamburg e. V

Landesverband des Deutschen Skatverbandes e. V.

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Entwurf der

 Geschäftsordnung des Präsidiums der VG 21 (GO Präs)

 

Inhaltsverzeichnis

1          Sitzungen des Präsidiums

2          Aufgabenverteilung des Präsidiums

         2.1   Der Präsident

           2.2          Der Spielleiter (Turnierwart)

        2.3           Der Schatzmeister

        2.4    Der  Ligaobmann

        2.5    Der Beauftragte für neue Medien

     2.6     Beratende Mitglieder

 3         Allgemeine Bestimmungen

 

 

Stand:12.04.02

            Geschäftsordnung als Word Datei


                   Geschäftsordnung des Präsidiums (GO Präs)

                      der Verbandsgruppe 21 - Hamburg e. V. -

Gemäß § 24.1 der Satzung des LV 13 gibt sich das Präsidium die nachfolgende Geschäftsordnung. Die Aufgaben des Präsidiums ergeben sich im einzelnen aus den §§ 23 bis 25 der Satzung des LV 13.

Seine Aufgaben nimmt das Präsidium folgendermaßen wahr:

1.         durch Sitzungen. Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten, der auch den Vorsitz führt. Im Verhinderungsfall werden diese Aufgaben durch einen Vertreter entsprechend der unter

§ 23.1   der Satzung aufgeführten Reihenfolge wahrgenommen.

2.         eigenverantwortliche Bearbeitung der übertragenen Aufgaben. Näheres ergibt sich aus der unter Punkt 2 dieser GO aufgeführten Aufgabenverteilung des Präsidiums.


1.      Sitzungen des Präsidiums

1.1       Die Einladung zu einer Sitzung hat mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder fernmündlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte zu erfolgen.

1.2       Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der gewählten Präsidiumsmitglieder anwesend  sind .

1.3       Der Präsident kann Personen zu den Sitzungen einladen, wenn es für einzelne Tagesordnungspunkte notwendig erscheint. Alle Teilnehmer  haben in vollem Umfang die Vertraulichkeit zu wahren.

1.4       Alle Mitglieder des Präsidiums haben das Recht, während der Sitzung Anträge einzubringen,                      

Anträge zur GO haben dabei den Vorrang. Der Sitzungsleiter hat die Pflicht, über Anträge zur GO vorrangig abstimmen zu lassen.

1.5       Antrag auf "Ende der Debatte" kann nur von einem Mitglied des gewählten Präsidiums gestellt werden, das noch nicht zu diesem Punkt der Tagesordnung gesprochen hat.

1.6       Beschlüsse werden mit Mehrheit (siehe hierzu § 30  der Satzung des LV 13) gefasst.

1.7       Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung eines Antrags.

 


2.      Aufgabenverteilung des Präsidiums

2.1      Der Präsident

2.1.1     Nach innen vertritt der Präsident den LV 13 allein. Er ist bei seinen Entscheidungen an die         Beschlüsse der Organe gebunden, kann aber Sachentscheidungen sofort treffen, alle    Präsidiumsmitglieder sind zu unterrichten.

2.1.2     Der Präsident koordiniert die Arbeit innerhalb des Präsidiums, hält Verbindung zu den Mitgliedern         und repräsentiert den LV 13 nach aussen.

2.1.3     Er leitet die Sitzungen des Präsidiums, des Landesverbandstages (Round Table) und der             Mitgliederversammlungen

2.1.4       Er erarbeitet alljährlich zusammen mit seinem Vertreter den Jahresbericht des LV 13.

2.1.5       Der Präsident und sein Vertreter sind für den Inhalt und die Erstellung der offiziellen Mitteilungsorgane voll verantwortlich.

 


 2.2      Der Spielleiter (Turnierleiter)

 2.2.1     Dem Spielleiter obliegt die Leitung der Meisterschaftsturniere und der Veranstaltungen der VG21

2.2.2     Er ist zuständig für die Informationen der VG 21 und der Mitglieder im Bezug auf die     Teilnehmer        an Deutschen Meisterschaften.

2.2.3     Er ist zuständig für die Erstellung und Führung der Ranglisten der VG 21

2.2.4       siehe § 2.1.5

2.2.5       Der Turnierleiter ist verantwortlich für den Einkauf der Ehren- und Sachpreise sowie in Abstimmung mit dem gewählten Präsidium  für den Einkauf von Spielkarten, Spiellisten, Urkunden, Startkarten, Pokalen etc.

 


2.3      Der Schatzmeister

 2.3.1     Dem Schatzmeister obliegt die gesamte Verwaltung der Finanzen des LV 13.

 2.3.2     Er ist für die Richtigkeit des Kassenbestandes verantwortlich und berichtet dem Präsidium in    besonderen Fällen oder  nach Aufforderung über die aktuelle Kassenlage.

 2.3.3     Ohne Belege dürfen keine Geldmittel aus der Kasse entnommen werden.

 2.3.4     Der Schatzmeister zieht zu Beginn eines jeden Jahres die Beiträge von den Mitgliedern ein und erstellt aufgrund der Stärkemeldungen eine Mitgliederübersicht, die er dem DSkV termingerecht zuleitet. Gleichzeitig sind an den DSkV bzw. an die Mitglieder zu leistenden Zahlungen (Beiträge, Startgelder, Kartengeld, Zuschüsse usw.) termingerecht zu erledigen.

2.3.5     Er lässt rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung die Kasse prüfen und erstellt den Kassenbericht sowie den Etat des kommenden Jahres.

 


2.4      Der Ligaobmann

2.4.1     Der Ligaobmann ist für die Organisation der Oberligen Damen und Herren sowie für alle im Bereich des LV 13 anfallenden Aufgaben der Ligen verantwortlich. Er erarbeitet dafür Vorschläge und Richtlinien. 

2.4.2       Er  arbeitet einen Ligaspielplan, für alle im Bereich des LV 13 spielenden Ligen aus.

 2.4.3       Er  wird bei seinen Aufgaben von den Staffelleitern unterstützt.

 2.4.4       Er verwaltet zentral die Passstelle des LV 13.

 


2.5         Der Beauftragte für neue Medien

2.5.1     Er ist verantwortlich für den Umgang und die Umsetzung im Bereich neue Medien. ( Internet )

2.5.2       Er hält Kontakt zu anderen Internetbeauftragten, und ist für die Homepage des LV 13 verantwortlich.

 2.5.3       In diesen Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Präsidenten nötig.

 


2.6      Beratende Mitglieder

2.6.1     Beratende Mitglieder sind:

1.) Der Schriftführer                                              

2.) Damenreferent                                           

3.) Schiedsrichterobmann                                            

4.) Der Jugendleiter                                                     

5.) Der Pressewart                

  


         

2.6.2     Der Schriftführer

 2.6.3     Dem Schriftführer obliegt die Fertigung und der Versand der Protokolle über die Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen des LV 13.

 2.6.4     Der Schriftführer wirkt außerdem am sonstigen Schriftverkehr des LV 13 aktiv mit.

 2.6.5     Er aktualisiert und archiviert die Informationen. Er verteilt sie in kopierfähiger Form an die Verbandsgruppen (jeweils eine Ausfertigung an den Vorsitzenden), an die gewählten Präsidiumsmitglieder, sowie an die beratenden Mitglieder und den Vorsitzenden des Landesverbandsgerichts.

 2.6.6     Er unterstützt den Sitzungsleiter (Versammlungsleiter) bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen.

 


2.6.7     Damenreferent

2.6.8     Der Damenreferent ist zuständig für die Vertretung der Dameninteressen im LV 13.

2.6.9     Er ist Ansprechpartner in allen Damen Angelegenheiten.

 


2.6.10   Der Schiedsrichterobmann

2.6.11   Der Schiedsrichterobmann betreut die Schiedsrichter des LV 13 entsprechend der

Schiedsrichterordnung des DSkV.

2.6.12   Er führt mit einem Mitglied des Deutschen Skatgerichts die Schiedsrichterlehrgänge des

LV 13  durch.

 


2.6.13   Der Jugendleiter (Jugendwart)

 2.6.14   Dem Jugendleiter obliegt die Jugendarbeit des LV 13.

 2.6.15   Er erarbeitet Vorschläge und Richtlinien, die der Ausbildung und Gewinnung von jugendlichen Mitgliedern dienen. Eine solche Erarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des LV 13. Er steht den Mitgliedern für ihre Jugendarbeit beratend zur Verfügung.

 


2.6.16  Der Pressewart (Leiter der Öffentlichkeitsarbeit (LdÖ) )

 2.6.17   Der Pressewart ist für die Pressearbeit des LV 13 verantwortlich. Er hält die Verbindung zu den Medien. Er informiert die Medien über Veranstaltungen des LV 13.

 


3.      Allgemeine Bestimmungen

 3.1      Die Tätigkeiten der Mitglieder des Präsidiums und der beratenden Mitglieder sind ehrenamtlich.

 3.2      Reisekosten und Tagesspesen der Mitglieder des Präsidiums oder sonstiger, für den LV 13 tätiger Personen, werden nach der jeweils gültigen Spesenordnung des LV13 abgerechnet.

 3.3     Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidium haben die Mitglieder des Präsidiums, sowie die beratenen Mitglieder des Präsidiums, alle in ihrem Besitz befindlichen LV-Materialien und -Akten an den LV 13 zurückzugeben.

 


Diese Geschäftsordnung des Präsidiums des LV 13  Hamburg tritt mit ihrer Verabschiedung so­fort in Kraft.

 

Hamburg den,

 

Das Präsidium des LV 13  Hamburg

                                                           

          Präsident                                        Spielleiter                                                     Schatzmeister

                                   

                                        Ligaobmann                                           Medienbeauftragter                                                      


2. Aufwandsentschädigung zur Durchführung von LV-Turnieren

LV-Ranglistenturniere über 3 (drei) Serien 50,00 Euro
LV-MM 60,00 Euro
LV-EM 100,00 Euro

Für die EDV-technische Unterstützung bei LV-Turnieren werden 10,00 Euro pro Serie erstattet.

Zuschuss für die Teilnahme an der DSkV-Einzel- / Mannschaftsmeisterschaft 50,00 Euro pro Spieler, zzgl. Startgeld (pro Mannschaft maximal vier Spieler)

Spesen für Essen und Trinken werden zusätzlich übernommen.


3. Vorstandssitzungen / Ausschüsse

Bei kurzen Vorstandsitzungen (bis zwei Stunden) übernimmt der LV 13 die Kosten für ein Getränk. Bei Sitzungen, die zwei Stunden deutlich überschreiten, wird ein Spesensatz von pauschal 10,00 Euro je Teilnehmer übernommen.


4. Auslagekosten

Auslagen, z.B. für Porti, Telefonate, Materialien sind detailliert (nicht pauschal) bis spätestens zum Quartalsende abzurechnen. Die Auszahlungen hierfür erfolgen im Regelfall durch Überweisung.


5. Sonstiges

Die Spesenabrechnung muss vom Präsidenten oder dessen Vertreter abgezeichnet werden.

Diese Spesenordnung des Landesverbands 13 tritt mit ihrer Verabschiedung sofort in Kraft.


Hamburg, 5. März 2006

Das Präsidium des LV 13 - Hamburg e. V.

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