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Entwurf der
Geschäftsordnung des Präsidiums
der VG 21 (GO Präs)
Inhaltsverzeichnis
1 Sitzungen
des Präsidiums
2
Aufgabenverteilung des Präsidiums
2.1 Der Präsident
2.2
Der
Spielleiter (Turnierwart)
2.3
Der
Schatzmeister
2.4 Der
Ligaobmann
2.5 Der
Beauftragte für neue Medien
2.6 Beratende
Mitglieder
3 Allgemeine
Bestimmungen
Stand:12.04.02
Geschäftsordnung als Word Datei
Geschäftsordnung des Präsidiums (GO Präs)
der Verbandsgruppe 21 - Hamburg e. V. -
Gemäß § 24.1 der Satzung des LV
13 gibt sich das Präsidium die nachfolgende
Geschäftsordnung. Die Aufgaben des Präsidiums ergeben
sich im einzelnen aus den §§ 23 bis 25 der Satzung des
LV 13.
Seine Aufgaben nimmt das Präsidium folgendermaßen wahr:
1. durch Sitzungen. Die Einladung zur Sitzung
erfolgt durch den Präsidenten, der auch den Vorsitz
führt. Im Verhinderungsfall werden diese Aufgaben durch
einen Vertreter entsprechend der unter
§ 23.1 der Satzung aufgeführten Reihenfolge
wahrgenommen.
2. eigenverantwortliche Bearbeitung der
übertragenen Aufgaben. Näheres ergibt sich aus der unter
Punkt 2 dieser GO aufgeführten Aufgabenverteilung des
Präsidiums.
1. Sitzungen des
Präsidiums
1.1 Die Einladung zu einer Sitzung hat mindestens
zwei Wochen vorher schriftlich oder fernmündlich unter
Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte zu erfolgen.
1.2 Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn
mindestens drei der gewählten Präsidiumsmitglieder
anwesend sind .
1.3 Der Präsident kann Personen zu den Sitzungen
einladen, wenn es für einzelne Tagesordnungspunkte
notwendig erscheint. Alle Teilnehmer haben in vollem
Umfang die Vertraulichkeit zu wahren.
1.4 Alle Mitglieder des Präsidiums haben das
Recht, während der Sitzung Anträge
einzubringen,
Anträge zur GO haben dabei den Vorrang. Der
Sitzungsleiter hat die Pflicht, über Anträge zur GO
vorrangig abstimmen zu lassen.
1.5 Antrag auf "Ende der Debatte" kann nur von
einem Mitglied des gewählten Präsidiums gestellt werden,
das noch nicht zu diesem Punkt der Tagesordnung
gesprochen hat.
1.6 Beschlüsse werden mit Mehrheit (siehe hierzu §
30 der Satzung des LV 13) gefasst.
1.7 Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung eines
Antrags.
2.
Aufgabenverteilung des Präsidiums
2.1 Der Präsident
2.1.1 Nach innen vertritt der Präsident den LV 13
allein. Er ist bei seinen Entscheidungen an die
Beschlüsse der Organe gebunden, kann aber
Sachentscheidungen sofort treffen, alle
Präsidiumsmitglieder sind zu unterrichten.
2.1.2 Der Präsident koordiniert die Arbeit innerhalb
des Präsidiums, hält Verbindung zu den Mitgliedern
und repräsentiert den LV 13 nach aussen.
2.1.3 Er leitet die Sitzungen
des Präsidiums, des Landesverbandstages (Round Table)
und der Mitgliederversammlungen
2.1.4
Er erarbeitet alljährlich zusammen mit seinem
Vertreter den Jahresbericht des LV 13.
2.1.5
Der Präsident und sein Vertreter sind für den
Inhalt und die Erstellung der offiziellen
Mitteilungsorgane voll verantwortlich.
2.2 Der
Spielleiter (Turnierleiter)
2.2.1 Dem Spielleiter obliegt
die Leitung der Meisterschaftsturniere und der
Veranstaltungen der VG21
2.2.2 Er ist zuständig für die Informationen der
VG 21 und der Mitglieder im Bezug auf die Teilnehmer
an Deutschen Meisterschaften.
2.2.3 Er ist zuständig für die Erstellung und
Führung der Ranglisten der VG 21
2.2.4
siehe § 2.1.5
2.2.5
Der Turnierleiter ist verantwortlich für den
Einkauf der Ehren- und Sachpreise sowie in Abstimmung
mit dem gewählten Präsidium für den Einkauf von
Spielkarten, Spiellisten, Urkunden, Startkarten, Pokalen
etc.
2.3 Der
Schatzmeister
2.3.1 Dem Schatzmeister obliegt die gesamte
Verwaltung der Finanzen des LV 13.
2.3.2 Er ist für die Richtigkeit des
Kassenbestandes verantwortlich und berichtet dem
Präsidium in besonderen Fällen oder
nach
Aufforderung über die aktuelle Kassenlage.
2.3.3 Ohne Belege dürfen keine Geldmittel aus
der Kasse entnommen werden.
2.3.4 Der Schatzmeister zieht zu Beginn eines jeden
Jahres die Beiträge von den Mitgliedern ein und erstellt
aufgrund der Stärkemeldungen eine Mitgliederübersicht,
die er dem DSkV termingerecht zuleitet. Gleichzeitig
sind an den DSkV bzw. an die Mitglieder zu leistenden
Zahlungen (Beiträge, Startgelder, Kartengeld, Zuschüsse
usw.) termingerecht zu erledigen.
2.3.5 Er lässt rechtzeitig vor der
Mitgliederversammlung die Kasse prüfen und erstellt den
Kassenbericht sowie den Etat des kommenden Jahres.
2.4 Der Ligaobmann
2.4.1 Der Ligaobmann ist für die Organisation der
Oberligen Damen und Herren sowie für alle im Bereich des
LV 13 anfallenden Aufgaben der Ligen verantwortlich. Er
erarbeitet dafür Vorschläge und Richtlinien.
2.4.2
Er arbeitet einen Ligaspielplan, für alle im
Bereich des LV 13 spielenden Ligen aus.
2.4.3
Er wird bei seinen Aufgaben von den
Staffelleitern unterstützt.
2.4.4
Er verwaltet zentral die Passstelle des LV 13.
2.5
Der
Beauftragte für neue Medien
2.5.1 Er ist verantwortlich für den Umgang und die
Umsetzung im Bereich neue Medien. ( Internet )
2.5.2
Er hält Kontakt zu
anderen Internetbeauftragten, und ist für die Homepage
des LV 13 verantwortlich.
2.5.3
In diesen Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit
mit dem Präsidenten nötig.
2.6
Beratende Mitglieder
2.6.1 Beratende
Mitglieder sind:
1.) Der Schriftführer
2.) Damenreferent
3.) Schiedsrichterobmann
4.) Der Jugendleiter
5.) Der Pressewart
2.6.2 Der
Schriftführer
2.6.3
Dem Schriftführer obliegt die Fertigung und der Versand
der Protokolle über die Sitzungen des Präsidiums und der
Mitgliederversammlungen des LV 13.
2.6.4 Der Schriftführer wirkt außerdem am sonstigen
Schriftverkehr des LV 13 aktiv mit.
2.6.5
Er aktualisiert und archiviert die Informationen. Er
verteilt sie in kopierfähiger Form an die
Verbandsgruppen (jeweils eine Ausfertigung an den
Vorsitzenden), an die gewählten Präsidiumsmitglieder,
sowie an die beratenden Mitglieder und den Vorsitzenden
des Landesverbandsgerichts.
2.6.6
Er unterstützt den Sitzungsleiter
(Versammlungsleiter) bei der Vorbereitung und
Durchführung der Sitzungen des Präsidiums und der
Mitgliederversammlungen.
2.6.7 Damenreferent
2.6.8 Der Damenreferent ist zuständig für die
Vertretung der Dameninteressen im LV 13.
2.6.9 Er ist Ansprechpartner in allen Damen
Angelegenheiten.
2.6.10 Der
Schiedsrichterobmann
2.6.11 Der Schiedsrichterobmann betreut die
Schiedsrichter des LV 13 entsprechend der
Schiedsrichterordnung des DSkV.
2.6.12
Er führt mit einem Mitglied des Deutschen Skatgerichts
die Schiedsrichterlehrgänge des
LV 13 durch.
2.6.13 Der
Jugendleiter (Jugendwart)
2.6.14 Dem
Jugendleiter obliegt die Jugendarbeit des LV 13.
2.6.15 Er erarbeitet Vorschläge und Richtlinien, die
der Ausbildung und Gewinnung von jugendlichen
Mitgliedern dienen. Eine solche Erarbeitung erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des LV 13. Er
steht den Mitgliedern für ihre Jugendarbeit beratend zur
Verfügung.
2.6.16 Der Pressewart
(Leiter der Öffentlichkeitsarbeit (LdÖ) )
2.6.17 Der Pressewart ist für die Pressearbeit des LV
13 verantwortlich. Er hält die Verbindung zu den Medien.
Er informiert die Medien über Veranstaltungen des LV 13.
3. Allgemeine
Bestimmungen
3.1
Die Tätigkeiten der Mitglieder des Präsidiums und der
beratenden Mitglieder sind ehrenamtlich.
3.2 Reisekosten und Tagesspesen der Mitglieder des
Präsidiums oder sonstiger, für den LV 13 tätiger
Personen, werden nach der jeweils gültigen Spesenordnung
des LV13 abgerechnet.
3.3 Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidium haben
die Mitglieder des Präsidiums, sowie die beratenen
Mitglieder des Präsidiums, alle in ihrem Besitz
befindlichen LV-Materialien und -Akten an den LV 13
zurückzugeben.
Diese Geschäftsordnung
des Präsidiums des LV 13 Hamburg tritt mit ihrer
Verabschiedung sofort in Kraft.
Hamburg den,
Das Präsidium des LV 13 Hamburg
Präsident
Spielleiter
Schatzmeister
Ligaobmann
Medienbeauftragter
2.
Aufwandsentschädigung zur Durchführung von LV-Turnieren
LV-Ranglistenturniere über 3 (drei) Serien 50,00 Euro
LV-MM 60,00 Euro
LV-EM 100,00 Euro
Für die
EDV-technische Unterstützung bei LV-Turnieren werden
10,00 Euro pro Serie erstattet.
Zuschuss für die Teilnahme an der DSkV-Einzel- /
Mannschaftsmeisterschaft 50,00 Euro pro Spieler, zzgl.
Startgeld (pro Mannschaft maximal vier Spieler)
Spesen für Essen und Trinken werden zusätzlich
übernommen.
3.
Vorstandssitzungen / Ausschüsse
Bei
kurzen Vorstandsitzungen (bis zwei Stunden) übernimmt
der LV 13 die Kosten für ein Getränk. Bei Sitzungen, die
zwei Stunden deutlich überschreiten, wird ein Spesensatz
von pauschal 10,00 Euro je Teilnehmer übernommen.
4.
Auslagekosten
Auslagen, z.B. für Porti, Telefonate, Materialien sind
detailliert (nicht pauschal) bis spätestens zum
Quartalsende abzurechnen. Die Auszahlungen hierfür
erfolgen im Regelfall durch Überweisung.
5.
Sonstiges
Die
Spesenabrechnung muss vom Präsidenten oder dessen
Vertreter abgezeichnet werden.
Diese
Spesenordnung des Landesverbands 13 tritt mit ihrer
Verabschiedung sofort in Kraft.
Hamburg, 5. März 2006
Das Präsidium des LV 13 - Hamburg e. V.
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