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Ordnungsgeld-
und Kostenkatalog
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1.
Ordnungsgeld Spielbetrieb
Das
Ordnungsgeld wird vom Schatzmeister
festgesetzt und angefordert. Es ist binnen einer Woche
nach Zahlungsaufforderung in vollständiger Höhe auf das
Konto der VG 21 zu überweisen.
Maßgebend für den Zahlungstermin ist das
Buchungsdatum des bezogenen Kreditinstituts. Bei nicht
fristgerechter Zahlung erfolgt eine Sperre für den
betroffenen Verein.
Ein Protest oder Widerspruch gegen die
Verhängung eines Ordnungsgeldes entbindet nicht von der
Zahlungsverpflichtung und der Protest oder Widerspruch
wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Bei später
eintreffendem Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von
14 Tagen.
1.)
100,00 € bei verspäteter Abgabe
der Stärkemeldung nach dem 31.12.
2.)
100,00 € bei
verspäteter Beitragszahlung nach dem 31.01.
3.)
40,00 € je
qualifiziertem Spieler bei Nichtantreten zur
LV-Einzelmeisterschaft.
4.)
30,00 € je
qualifiziertem Spieler bei Nichtantreten zur
LV- Mannschafts- meisterschaft
5.)
100,00 € bei
Nichtbeachtung von Spielsperren für den betroffenen
Verein.
6.)
10,00 € bei
Überweisungen auf das VG-Konto mit fehlendem
Vereinsnamen.
B)
Ordnungsgeldkatalog Spielbetrieb
Das
Ordnungsgeld wird vom Staffelleiter oder Ligaobmann
festgesetzt und angefordert. Es ist binnen einer Woche
nach Zahlungsaufforderung in vollständiger Höhe auf das
Konto der VG 21 zu überweisen. Maßgebend für den
Zahlungstermin ist das Buchungsdatum des bezogenen
Kreditinstituts. Bei nicht fristgerechter Zahlung
erfolgt eine Sperre für die betroffene Mannschaft.
Ein
Protest oder Widerspruch gegen die Verhängung eines
Ordnungsgeldes entbindet nicht von der
Zahlungsverpflichtung und der Protest oder Widerspruch
wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Bei später
eintreffendem Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von
14 Tagen.
Der
Schatzmeister wird über die Verhängung eines
Ordnungsgeldes vom Staffelleiter oder Ligaobmann
informiert und überwacht den Zahlungseingang.
Neben
der Erhebung von Ordnungsgeldern können weitere
Sanktionen angeordnet werden, und zwar:
-
Verwarnung;
-
Schriftlicher Verweis;
-
Punkteabzug;
-
Sperre bei Veranstaltungen der VG 21;
-
Ordnungsstrafen bis 250,00 €;
-
Aberkennung eines Titels bzw. einer
Auszeichung.
Ein
Ordnungsgeld wird festgesetzt in Höhe von:
1.)
50,00 € bei
Abmeldung einer Liga-Mannschaft nach dem 31.12.
2.)
10,00 € bei
verspäteter Abgabe des Spielberichts (Poststempel später
als auf den Spieltag folgenden Montag).
3.)
25,00 € bei
verspäteter Spielberichtsabgabe trotz Nachfrist
(Poststempel
später als auf den Spieltag folgenden zweiten Montag).
4.)
50,00 € bei
weiterer Fristüberschreitung und Verhängung von
Sanktionen gegen die betroffene Mannschaft bzw. den
betroffenen Verein.
5.)
25,00 € pro
Serie, wenn eine Mannschaft nicht antritt. Falls eine
Mannschaft mehr als einmal, oder am letzten Spieltag
nicht antritt, wird vom Ligaobmann der Zwangsabstieg in
die unterste Liga der VG 21 angeordnet. Bei einem
Zwangsabstieg entfällt im Folgejahr das Aufstiegsrecht
für diesen Verein.
6.)
60,00 €,
wenn durch Verschulden des Gastgebers ein Spieltag nicht
durchgeführt werden kann. Zusätzlich zum Ordnungsgeld
sind an die betroffenen Gastmannschaften Fahrtkosten von
0,80 € je Entfernungskilometer zu erstatten.
7.)
5,00 €, wenn
ein Spieler ohne, oder ohne gültigen Spielerpass
antritt. Der Spielerpass ist binnen 7 Tagen dem
zuständigen Staffelleiter mit frankiertem Rückumschlag
zuzusenden. Bei Fristüberschreitung oder Nichtvorlage
werden die erzielten Spielpunkte dieses Spielers vom
Ergebnis seiner Mannschaft abgezogen.
8.)
25,00 €,
wenn keine Spielberechtigung für die entsprechende Liga
vorliegt. Die erzielten Spielpunkte des nicht
spielberechtigten Spielers werden vom Ergebnis seiner
Mannschaft abgezogen.
9.)
15,00 €,
wenn Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung bzw.
Beschwerde gegen eine Schiedsgerichtsentscheidung
eingelegt wird. Wenn der Protest bzw. die Beschwerde
erfolgreich ist, wird der Betrag an den Antragsteller
erstattet.
50,00 € bei Widerspruch gegen die
Entscheidung des Staffelleiters. Wenn der Widerspruch
erfolgreich ist, wird der Betrag an den Antragsteller
erstattet.
C)
Allgemeiner Kostenkatalog
1.)
VG-Jahresbeitrag für
Erwachsene
15,00 €
2.)
VG-Jahresbeitrag für Junioren
0,00 €
3.)
VG-Jahresbeitrag für Schüler und
Jugendliche 0,00 €
4.)
Meisternadel
5,00 €
5.)
Obligatorische Haftpflichtversicherung pro Verein und
Jahr 5,00 €
6.)
DSkV-
Monatsschrift „Der Skatfreund“ pro
Exemplar 3,00 €
7.)
An den LV
abzuführender Jahresbeitrag für Erwachsene
12,00 €
8.)
An den LV
abzuführender Jahresbeitrag für Junioren
1,00 €
9.)
An den LV
abzuführender Jahresbeitrag für Schüler und
Jugendliche
1,00 €
D)
Kostenkatalog Spielbetrieb
1.)
Startgelder
1.1
VG-Ranglistenturnier inkl. Mittagessen und
Kartengeld
1.1.1
Einzelwettbewerb
16,50 €
1.1.2
Tandem
(zusätzlich)
10,00 €
1.1.3
Mannschaft
(zusätzlich)
20,00 €
1.2
VG-Einzelmeisterschaft (8 Serien) inkl. 2 Mittagessen
und
Kartengeld
1.2.1
Damen, Herren,
Senioren 29,00 €
1.2.2
Schüler, Jugendliche,
Junioren 19,00 €
Falls nur an einem Tag gespielt
wird 14,00 €
1.3
VG-Mannschaftsmeisterschaft inkl. 4 Mittagessen und
Kartengeld
72,00 €
1.4
Liga-Spielbetrieb
1.4.1
1.
Bundesliga
80,00 €
1.4.2
2.
Bundesliga
60,00 €
1.4.3
Regionalliga
40,00 €
1.4.4
Oberliga
40,00 €
1.4.5
Verbandsliga
40,00 €
1.4.6
Bezirksliga
40,00 €
1.4.7
Kreisliga
40,00 €
1.5
Verlustspielgelder bei VG-Veranstaltungen
1.5.1
Erwachsene 1. bis 3.
Spiel 0,50 €
1.5.2
Erwachsene ab 4.
Spiel 1,00
€
1.5.3
Schüler, Jugendliche, Junioren 1. bis 3. Spiel
0,30 €
1.5.4
Schüler, Jugendliche, Junioren ab 4.
Spiel 0,60 €
1.6
Verfahrenskosten
1.6.1
Schiedsstelle
15,00 €
1.6.2
Verbandsgericht der VG
21 50,00 €
1.6.3
Verbandsgericht des LV 02
150,00 €
Mit
Verabschiedung dieses Ordnungsgeld- und Kostenkatalogs
der VG 21 werden der Disziplinarordnungs- und
Kostenkatalog der VG 21 (vormals LV 13) vom 5. März 2006
und der Ordnungsgeld- und Kostenkatalog des LV 13 vom 5.
März 2006 aufgehoben.
Datum:
29.01.2012
Das Präsidium der VG 21 – Hamburg e.V.
[nach
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