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Ordnungsgeld-
und Kostenkatalog
1.
Ordnungsgeld Spielbetrieb
Das
Ordnungsgeld wird vom Staffelleiter / Ligaobmann
festgesetzt und angefordert. Wird es nicht fristgerecht
bezahlt, erfolgt eine Sperre für die betreffende
Mannschaft.
Ohne Ordnungsgeld Vorauszahlung wird der Protest bzw.
Widerspruch nicht bearbeitet. Bei später eintreffendem
Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von 14 Tagen. Es
gibt keine Fristverlängerung. Das Ordnungsgeld gilt für
den zusätzlichen Aufwand des Sachbearbeiters. Das Geld
von Pos 2 bis 11 wird vom Schatzmeister für die LV-Kasse
vereinnahmt.
1.
50,00 € bei verspäteter Abmeldung einer Mannschaft nach
dem 31.12., dieses Geld kommt der Blindenkasse zu Gute.
2. 5,00
€ bei verspäteter Abgabe vom Spielbericht (Poststempel
später als auf den Spieltag folgenden Montag).
3.
20,00 € bei verspäteter Abgabe vom Spielbericht trotz
Nachfrist (Poststempel später als auf den Spieltag
folgenden zweiten Montag).
4.
50,00 € bei weiterer Nichtbeachtung.
5.
25,00 € pro Serie, eine Mannschaft ist nicht angetreten.
6.
60,00 € ein Spieltag kommt durch Schuld des Gastgebers
nicht zustande. Zuzüglich Fahrtkosten 0,30 € pro
Kilometer 1x pro Gastmannschaft für die Hin- und
Rückfahrt.
7. 5,00
€ für die Nichtvorlage eines gültigen Spielerpasses am
Spieltag. (Am Spieltag beim Veranstalter zu bezahlen,
welcher den Betrag an den LV weiterleitet). Punkteabzug
für den betreffenden Spieler für die Nichtvorlage eines
gültigen Spielerpasses innerhalb von sieben Tagen beim
Staffelleiter, einschließlich eines ausreichend
frankierten Freiumschlages.
8.
15,00 € Bearbeitungsgebühr bei Protesten und
Beschwerden. Der Betrag wird erstattet und dem
Antragsgegner auferlegt, wenn der Protestantragsteller
erfolgreich Beschwerde geführt hat. (Protest gegen eine
Schiedsrichterentscheidung, Beschwerde gegen eine
Schiedsgerichtsentscheidung)
9.
50,00 € bei Widerspruch. Der Betrag wird erstattet und
dem Antragsgegner auferlegt, wenn der
Protestantragsteller erfolgreich Beschwerde geführt hat.
(Widerspruch gegen die Entscheidung des Staffelleiters)
10. Bei
Nichtantritt bei den Deutschen Einzelmeisterschaften
sind von diesem das Startgeld an den LV zu zahlen,
zuzüglich 50,00 €. Bereits gezahlte Spesen sind
zurückzuzahlen.
11. Bei
Nichtantritt einer Mannschaft bei den Deutschen
Meisterschaften muss der Club das Startgeld an den LV
zahlen zuzüglich 50,00 € pro Spieler. Bereits gezahlte
Spesen sind zurückzuzahlen.
12.
Ordnungsgelder sind fristgerecht (eine Woche nach
Aufforderung) und in einer Summe auf das Konto des LV zu
überweisen. Maßgebend für den Zahltag ist das
Buchungsdatum des bezogenen Geldinstituts. Für den
Eingang vorgeschriebener Meldungen, das Datum des
Poststempels.
13.
Terminüberschreitung Stärkemeldung für Quotierung
(Termin 31.12.) 100 € zu Lasten der VG bzw. des dem LV
angeschlossenen Vereins.
14.
Terminüberschreitung zur Zahlung der Beiträge an den LV
(Termin 15.03.) 100 € zu Lasten der VG bzw. des dem LV
angeschlossenen Vereins.
15.
Verspätete Startgeldzahlungen 1. BL, 2. BL, RL 50 € pro
Mannschaft zu Lasten der VG bzw. des dem LV
angeschlossenen Vereins.
16.
Fehlen bei LV – Meisterschaften:. 25 € pro Spieler
17.
Nichtbeachtung von Spielsperren 100 € für den
betroffenen Verein im LV bzw. die VG-Süd.
18.
Keine Spielberechtigung für die entsprechende Liga 25 €
pro Spieler zu Lasten der Clubs.
2.
Durchlaufende Posten
Zahlungen durch den DSkV via LV an die
Mitglieder/Vereine:
1.
Deutsche Einzelmeisterschaften: Übernahme von
Verpflegungskosten für 3 Essen, Fahrkosten für den
günstigsten Tarif der Bundesbahn Gruppentarif
2.
Mannschaftsmeisterschaften: Übernahme von
Verpflegungskosten für ein Essen, Fahrgeld pro
Mannschaft und Entfernungskilometer 0,35 € (einfache
Strecke)
3.
Ligameisterschaften: 1. Bundesliga Herren 1. - 4.
Spieltag: Fahrkosten wie Mannschaftsmeisterschaft
4.
Letzter Doppelspieltag der Herren und Bundesligaendrunde
der Damen: Verpflegungskosten wie Einzelmeisterschaft,
Fahrtkosten wie Mannschaftsmeisterschaft
5.
Bundesligavorrunden der Damen, 2. Bundesliga Herren und
Regionalliga: Fahrtkosten wie Mannschaftsmeisterschaft,
jedoch erst über 500 km.
Hamburg, den 5.03.2006
LV |
VG-Süd
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