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Spesen und Zuschussordnung der VG 21
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A) Spesen
1
Allgemeines
1.1
Mitglieder des Präsidiums bzw. Personen, die für die VG
21 im Auftrag tätig sind, haben Anspruch auf volle
Kostenerstattung bzw. Zahlung einer
Aufwandsentschädigung.
Notwendige
Auslagen zur Durchführung der Aufgaben werden gegen
Vorlage eines entsprechenden Beleges erstattet bzw.
pauschal vergütet (Telefon / PC-Nutzung).
2
Tagegeld
2.1
eintägige Dienstreisen: bis 8 Stunden
6,00 €
bis 14
Stunden 12,00 €
bis 24
Stunden 18,00 €
2.2
mehrtägige Dienstreisen: volle Tage
24,00 €
An- und
Abreisetage wie bei eintägigen Reisen (siehe 2.1)
2.3
Präsidiumssitzungen bis 2
Stunden 10,00 €
länger
25,00 €
Anspruchsberechtigt sind alle eingeladenen Gäste und
Mitglieder des erweiterten Vorstandes. Mit der Zahlung
der Sitzungspauschale sind angefallene Verpflegungs- und
die Fahrtkosten mit abgegolten.
2.4
Mitgliederversammlung bis 2 Stunden
10,00 €
länger 25,00 €
Anspruchsberechtigt sind das Präsidium, der erweiterte
Vorstand und Mitglieder des VG-Gerichts.Mit der Zahlung
der Sitzungspauschale sind angefallene Verpflegungs- und
die Fahrtkosten mit abgegolten.
3
Übernachtungskosten
3.1
Pauschal
20,00 €
3.2
Alternativ Kostenerstattung lt. Beleg abzüglich 5,- €
für
Frühstück bzw. ausgewiesenen Betrag.
4
Fahrtkosten
4.1
Eisenbahnfahrt 2. Klasse lt. Beleg
4.2
Bei PKW-Nutzung je gefahrenem Kilometer (jedoch max.
Kosten einer Bahnfahrt)
0,40 €
5
Telefonkosten
5.1
Präsident pauschal/Jahr
80,00 €
5.2
Turnier- / Ligaleiter pauschal/Jahr
60,00 €
5.3
Internetbeauftragter pauschal/Jahr
60,00 €
5.4
restliche Präsiden pauschal/Jahr
30,00 €
6
Computerkosten
6.1
Jahrespauschale für Einsatz e. eigenen PC (AfA) 80,00 €
7
Turnierdurchführung
7.1
VG-Meisterschaften und
Sonstige VG-Turniere je Serie
15,00 €
8
Portokosten, Büromaterial
Abrechnung nach vorgelegten Kostennachweisen bzw.
Belegen.
9
Sonstiges
9.1
Diese Spesenordnung kann nur von der
Mitgliederversammlung mit Mehrheit geändert werden.
B) Zuschüsse
1
Allgemeines
1.1
Voraussetzung für die Zahlung von Zuschüssen durch die
VG 21 ist die strikte Einhaltung der Bestimmungen der
Sportordnung der VG 21 und derer übergeordneten Organe.
Vorzeitiges Ausscheiden oder Nichtantreten schließen von
der Zahlung aus. Bei Verstößen werden bereits
geleistete Zahlungen zurück gefordert.
2
LV-Meisterschaften
2.1
Die VG 21 zahlt das Startgeld für jeden Qualifizierten
zur LV-Einzelmeisterschaft und gewährt einen pauschalen
Zuschuss für 2 Mittagessen in Höhe
von
20,00 €
2.2
Die VG 21 zahlt das Startgeld für jede qualifizierte
Mannschaft zur LV-Mannschaftsmeisterschaft und gewährt
einen pauschalen Zuschuss für 1 Mittagessen für vier
Mannschaftsmitglieder in Höhe von 40,00 €
2.3
Zuschüsse gemäß dieser Zuschussordnung werden nur
gezahlt, wenn die Spieler/Mannschaften auch an den
LV-Meisterschaften teilgenommen haben.
C)
Sonstiges
Spesenabrechnungen
müssen vom Präsidenten oder dessen Vertreter
abgezeichnet werden.
Diese Spesen- und
Zuschussordnung der VG 21
tritt mit ihrer Verabschiedung durch die JHV am
29.01.2012 in Kraft und ersetzt die Spesenordnung vom
1.01.2011.
Das Präsidium der VG 21 -
Hamburg e. V.
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